Hallo,
stimmt es, dass die Verjährungsfrist einer Rechnung ab einem Mahnbescheid von neuem beginnt? Eine Kundin schuldet mir einen Betrag, Mahnbescheid wird beantragt, dem sie aber widerspricht. Beginnt die Verjährungsfrist mit Zustellung des Mahnbescheids nun wieder von Neuem?
Vielen Dank,
kleineshuhn
Hallo,
oh, da bin ich nicht ganz sicher:
Durch Mahnbescheid wird m.E. die Verjährungsfrist „gehemmt“.
Evtl. mal googeln.
Gruss, lichtblick
Hallo lichtblick,
vielen Dank für Deine Antwort!
Nun weiß ich gar nicht, wann so eine Hemmung endet…
Kann man denn erneut einen Mahnbescheid stellen, wenn dem ersten widersprochen wurde und das Ganze erstmal nicht weiter verfolgt wurde?
Die Rechnugn der Kundin stammt von 2007, im September 2009 wurde der Mahnbescheid zugestellt, dem sie dann widersprochen hat. Ich konnte das Verfahren damals aus egsundheitlichen Gründen nicht fortführen. Habe ich noch irgendeine Chance, an mein Geld zu kommen?
LG,
kleineshuhn
Hallo,
wenn dem Mahnbescheid widersprochen wurde, wäre es ja zum streitigen Verfahren vor dem Amtsgericht gekommen. D.h. Du hättest weitere Gerichtskosten vorauszahlen müssen, damit das Verfahren durchgeführt wird.
Am besten beim AG anrufen, um durch die jetzige Zahlung der Gerichtskosten der Vorgang fortgeführt werden kann.
Kann leider nur aus Erfahrung sagen, dass ich auch mal so ein halbes Jahr lang überlegt habe, ob das streitige Verfahren durchgeführt werden soll oder nicht und dann die Kosten noch bezahlt und das war i.O. Ich glaube, das Gericht legt die Akten ab einer bestimmten Frist weg, weil es dann von Erledigung ausgeht.
Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du das AG anrufst und auch nachfragst, welche Möglichkeiten noch bestehen.
Wünsch Dir viel Glück,
Gruss, lichtblick