Hallo,
bei mir wurde nach einem Autounfall eine alte BWS -Fraktur am Brustbein festgestellt, die ich mir bei einem Sturz vor 4 Jahren zugezogen habe.Damals wurde ein Radiusköpfchenbruch bestätigt und ein Invaliditätsgrad gezahlt. Von dem Bruch wurde seinerzeit keine Röntgenaufnahme gemacht udn cih habe erst jetzt davon erfahren.
Vor 3 Jahren hatte ich durch einen Sturz gleichfalls eine BWS- Fraktur, mit Abbruch in hinteren bereich, also nicht Brustkorb.Diesen hatte cih der Versicherung gemeldet und die drei Jahre laufen im November ab.
Kann ich noch Ansprüche aus dem Sturz/Bruch der BWS aus dem Jahr 2007 geltend machen, weil ich erst jetzt davon erfahren habe?
Die Vers. hat für den Radiusköpfchenbruch in 2007 erst in 2009 nach einem von ihr veranlassten Gutachten gezahlt. Läuft dier Frist deshalb ab 2009?
Vielen dank für die Antworten
Leider kann ich dir da nicht weiterhelfen.