Verjährungsfrist bei Verkehrsunfall?

Hallo, mal angenommen da hatte jemand 1998 einen selbstverschuldeten Verkehrsunfall, bei dem ein Mensch verletzt wurde und deswegen ins Krankenhaus musste. Gibt es da eine Verjährungsfrist, wodurch die Krankenkasse irgendwann keine Ansprüche mehr stellen kann?
Vielen Dank für Tips, Zottel

Hallo,

mal angenommen da hatte jemand 1998 einen selbstverschuldeten Verkehrsunfall, bei dem ein Mensch verletzt wurde und deswegen ins Krankenhaus musste. Gibt es da eine Verjährungsfrist, wodurch die Krankenkasse irgendwann keine Ansprüche mehr stellen kann?

Könnte die Frage präzisiert werden? Wann wurde die Schuld des jemand festgestellt. Wann hat die Krankenkasse erstmal die Forderungen gestellt bzw. handelt es sich jetzt um eine erstmalige Forderung oder um laufende Forderungen?

Grüße

Hallo, mal angenommen der im Jahr 1998 Verurteilte hat sich mit einer Ratenzahlung an die Krankenkasse einverstanden erklärt, zahlte auch ca. 2/3 der Gesamtforderung, sofort, stellte dann im Jahr 1999 die Ratenzahlungen ein, da er ab da nur Arbeitslosengeld 2 als einziges Einkommen hat, hat seitdem nichts mehr von der Krankenkasse gehört, bis zum gestrigen Tag, wo er plötzlich eine Zahlungsaufforderung der Krankenkasse erhielt.
Gibt es nicht in diesem Falle eine Verjährungsfrist?
Für hilfreiche Ratschläge wäre er sicher sehr dankbar.
L.G; Zottel