Hallo…wie ist das mit einem bußgeldverfahren aus einem anderen bundesland,gib es da eine´andere verjährungsfrist,bzw kann und darf es bis zu einem jahr dauern bevor es zu einer zustellung kommt?
Das entzieht sich meiner Kenntnis
aber schau mal hier
www.recht-find.de/verjaehrung
Gruß Joachim
danke werd ich tun…gruß