Verjährungsfrist Elektroinstallation

Hallo,

ich habe ein massives Problem mit einem Potentialausgleich / Überspannungsschaden. Unser Elektriker hat im März 2008 das Privathaus mit dem Bürogebäude über ein Netzwerkkabel verbunden. Beide Gebäude haben ein eigenen Stromanschluss. Nun haben die beiden Gebäude über dieses Netzwerk ihre Potentiale ausgeglichen. Sämtlich EDV schrott. Laut Gutachter hätte ein Lichtwellenleiter Kabel verbaut werden müssen oder eine galvanische Trennung eingebaut werden müssen. Auch meinte er, diese Arbeit wäre grob fahrlässig.

Der erste Schaden enststand im Februar 2010, der zweite im Mai 2010 und im Herbst 2010 haben wir dann eine galvanische Trennung eingebaut. Dem Elektiker war seit Mitte 2010 der Schaden bekannt, aber er wurde noch nicht als Verursacher festgehalten. Im Juni 2011 hatten wir dann einen weiteren Gutachter vor Ort, welcher das gesamt Gebäude durchgemessen hat und auch die PCs und Server. Der Schaden kommt von der fehlerhaften Verbindung der beiden Häuser.

Ist die Sache nun verjährt, oder kann ich noch gegen den Elektriker vorgehen, damit er den Mangel beseitigt und mir meinen Schaden ersetzt?

Ich meine der Schaden ist nicht verjährt, denn der Elektriker muss ja auch Garantie auf seine Arbeit geben.
Ansonsten ist das wohl mehr eine Frage für einen Rechtsexperten. Viel Erfolg und schönen Gruß

Hans-Jürgen

Hallo,
ich denke da solltest Du mal einen Jurist fragen. Aber soviel wie ich weiss, muss ein Installationsbetrieb auf seine „Arbeit“, nicht auf die verbauten Geräte eine Garantie von mind. 5 Jahren geben!

Schöne Grüße

Sascha

Ich kann nicht weiterhelfen.