Verjährungsfrist Erstattung Krankenversicherung

Eine private Krankenkasse hat im Jahre 2006 eine Arztrechnung doppelt erstattet. Kann Sie diesen Betrag im Jahre 2010 noch zurückfordern ?

Danke

Gerd

Hi Happnad,

wenn der Gläubiger die „anspruchsbegründenden Tatsachen“ nicht kennt und auch nicht kennen musste, verjähren Ansprüche, die nicht auf Schadensersatz gerichtet sind, in zehn Jahren ab ihrer Entstehung (vgl. § 199 Abs. 4 BGB).

Du müsstest also nachweisen, dass die Versicherung die Doppelüberweisung schon 2006 kannte oder zumindestens grob fahrlässig gehandelt hat, dann wärs am 31.12.2009 verjährt. Das wird aber wohl schwierig sein.

Schöne Grüße, Bernhard.