verjährungsfrist für gerechtfertigten pflichtteils

hallo gibt es eine verjährungsfrist für gerechtfertigten pflichtteilsanspruch. in der mitteilung des testamentes für den alleinerben und den pflichteilserben steht, das der pflichtteilsanspruch nach drei jahren verjährt. nicht vom erblasser verfast. ist dies korrekt? danke

Hallo,
richtig, 3 Jahre, wobei die Verjährungsfrist erst zum Ende des Jahres beginnt, wo von dem Erbfall Kenntnis erlangt wurde.

Ohne Erlangung der Kenntnis verjährt der Anspruch spätestens 30 Jahre nach dem Erbfall.

si