Nach welcher Zeit verjähren aus nichtbezahlter Einkommensteuer resultierenden Steuerschulden ?
Nach welcher Zeit verjähren aus nichtbezahlter Einkommensteuer
resultierenden Steuerschulden ?
Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre gemäß § 228 AO, beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit gemäß § 229 AO, kann aber recht einfach unterbrochen und somit neu begonnen werden, § 231 AO. Es gibt auch noch eine Hemmung der Verjährung, die praktisch jedoch nicht zum Tragen kommen dürfte, § 230 AO.
Übrigens, wenn man verjährte Steuern trotzdem zahlt, werden sie erstattet bzw. müssen erstattet werden, anders als im Zivilrecht, wo man in solch einem Fall keinen Erstattungsanspruch hat.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Ich habe in der Praxis aber noch nie erlebt, dass Steuerschulden verjährt wären. Das wäre ja auch grob fahrlässig seitens des Finanzamts. Die haben ja schon unter dem Aspekt der Steuergerechtigkeit und Gleichmäßigkeit der Belastung im Interesse aller die Verpflichtung, die Verjährung zu unterbrechen und neu beginnen zu lassen, damit die Steuerforderungen irgendwann doch durchgesetzt werden können.
Ich habe in der Praxis aber noch nie erlebt, dass
Steuerschulden verjährt wären.
Och mönsch - ich wollte unserem Fragesteller „Houdini“ noch ein bißchen Hoffnung lassen… die Vorfreude ist nun sicher total futsch…
Ronald
C’est la vie!