verjährungsfrist geschäft an privat

Nettes Hallo an die Fachleute für meine Frage

Es geht um eine Restbezahlung an einen Optiker am Urlaubort in 2007 für angefertigte Brillengläser die nie gepaßt haben. Es wurde im Okt. 2009 die Hälfte der Gläserkosten gezahlt, und da nochmals die Kosten für neue Gläser bei einen Optiker vor Ort anfielen,wurde die Restzahlung ausgesetzt. Man unterschrieb aber im Oktober 2009 ein Saldenanerkenntniss für die Restsumme, mit der Option das der rest gezahlt werden kann, wenn möglich! Dann wurde erst wieder jetzt im Januar 2012 über ein Inkasso an die Brillenangelegenheit erinnert und nun mit fast 45% Mehrkosten die aufgeschlagen wurden

Frage ist nun, stimmt es das die Ansprüche Geschäft an Privat 2 Jahre betragen und nun die Ansprüche verjährt sind? Denn wenn 2 Jahre stimmen hieße es:

Beginn der Verjährung wäre Dez. 2009 und wäre somit am 31.12.2011 auch dann abgelaufen!

Ist die Rechnung und Annahme der geschilderten Verjährungsfrist richtig?

Danke sagt die Sternzauberin1

Hallo Sternzauberin,
selbst wenn ich Rechtsanwalt wäre, dürfte ich keine Rechtsberatung hier durchführen. Ich bin aber nur Optikermeister und kann dazu sowieso keine soliden Ratschläge erteilen.
Bitte wende Dich an Juristen bei wer-weiß-was oder im Juraforum.

Viele Grüße
Morgan

Hallo, würde gerne helfen, aber das ist eher ein Fall für Rechtskundige, weil da auch noch andere Dine als reine Fristen mit reinspielen.
Gruß