Hallo!!!
Wir haben im September 2008 eine Doppelhaushälfte gekauft. Mit Kaufpreis wurden u.a. 1900,-€ an die zuständige Gemeinde überwiesen, angeblich Steuerschuld des Vorbesitzers. Leider wurde uns, trotz schriftlicher Aufforderung kein Nachweis bzw. der Zweck der Entrichtung mitgeteilt.
Im Februar 2010 bekamen wir dann von der Gemeinde ein Schreiben in dem uns mitgeteilt wurde, dass die Gemeinde vergeblich versucht hat, bei unseren Vorbesitzern ca. 400,-€ Grundsteuerschuld und ca. 500,-€ Niederschlagswassergebühr zu vollstrecken.
Nun sollen wir stattdessen diese Schulden begleichen. Wir haben uns ebenfalls im Februar 2010 schriftlich dazu geäußert und auf die bereits gezahlten 1900,-€ (beim Kauf) hingewiesen.
Antwortschreiben der Gemeinde war sinngemäß, dass sie den Vorgang prüfen werden.
IM JANUAR 2012 meldet sich die Gemeinde (nach 21 Monaten) und bittet um ein persönliches Gespräch.
Nun meine Frage.
Ist die Frist zur entrichtung der Grundsteuer bereits verjährt?
Muss ich als Käufer überhaupt die Schuld des Vorbesitzers begleichen?
Handelt es sich um eine „Kann“ Bestimmung oder eine „Muss“ Bestimmung?
DANKE FÜR SCHNELLE HILFE!!!
Hallo marcus1408,
zu dieser Frage kann ich leider keine Antwort geben, da es sich u.A. auch um Gebühren handelt, die leider anderen Fristen unterliegen.
Hier ist wohl ein Fachanwalt gefragt, der sich mit Gemeinderecht auskennt.
Schade. Eckhard
Hallo,
soweit ich weiß, verjährt so eine Steuerschuld nicht. Aber Sie haben doch einen Kaufvertrag und da müssten solche Sachen wie Stuerrückstände usw. auch erwähnt sein. Auf jeden Fall mal zu dem Gespräch gehen, da hat man ja noch nichts falsch gemacht.
Hallo,
dazu kann ich leider nichts sagen. Tut mir leid.
MfG. G. Brendel
Hallo Marcus,
leider kann ich auf diesem Gebiet nicht weiterhelfen. Hier ist wohl das Wissen eines Anwalts angebracht. Habt ihr eine Rechtschutzversicherung? Dann könnt ihr evtl. ein kostenloses Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Ich hab auch im Zweifelsfall schon die Anwaltshotline in Anspruch genommen. Das ist zwar nicht kostenlos aber es geht ja meist um höhere Beträge. Habe über google aber rechtliche Info gefunden. Bitte schaut auf der Seite: www.erwin-ruff.de/grundsteuer.html unter Steuerschuldner ist der Eigentümer nach. Auf jeden Fall muss unbedingt klargestellt werden, ob die 1900 Euro wirklich an die Gemeinde geflossen sind, und wofür genau. Die Gemeinde müsste ja wohl in der Lage sein, eine Aufstellung der Forderungen und eingegangenen Zahlungen zu liefern. Ich drück die Daumen, dass sich die Situation zu euren Gunsten klärt, als junger Hausbesitzer weiss ich, wie knapp das Geld ist.
Viele Grüße
Rechtlich nicht auf dem Laufenden !