Guten Tag! Vielleicht kann mir hier jemand zu folgendem Sachverhalt zuverlässig Auskunft geben; ich fasse mich kurz.
Rechnung für Rechtanwaltsgebühren am 01.11.2010. Rechnung wurde nicht gezahlt. Im folgenden keine Zahlungsaufforderung, Mahnung oder Sonstiges. Am 17.06.2014 Erlass eines Mahnbescheids beim Amtsgericht aufgrund der Rechnung vom 01.11.2010.
Ist die Rechnung nicht längst verjährt?
Vielen Dank und beste Grüße!
Hi, die Rechnung/Mahnbescheid ist seit dem 01.01. 2014 0.00 Uhr verjährt. verjährt.
Haken setzne, im Bescheid, dass man dem widerspricht.
MfG ramses90
Da scheint leider jemand geschlafen zu haben.
Auf der anderen Seite finde ich es aber auch nicht sehr nett, bewusst eine Rechnung nicht zu zahlen für eine Leistung die man in Anspruch genommen hat. Ganz schön frech.