Verjährungsfrist Verkehrsdelikten in Österreich

Hallo zusammen,

wenn man am 20-06-2013 per „förmlicher Postzustellungsurkunde“ eine Strafverfügung der Bezirkshauptmannschft Schwaz, Tirol, zugestellt bekommt,in der der Vorwurf erhoben wird, am 19-01-2013 auf der A12 zu geringen Abstand zum Vorausfahrenden gehalten zu haben , eine Geldstrafe von € 90,- einfordert, ersatzweise 24 Stunden Haft, ist das dann nicht verjährt ?
Diese Postzustellungsurkunde der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Kaiserslautern datiert auf den 17-06-2013. Da aber in Deutschland offiziell nach 3 Tagen eine Zustellung erfolgt ist, wäre die Angelegenheit um einen Tag verjährt. Ist das richtig, oder gelten in Österreich mittlerweile längere Fristen als 6 Monate ?
Wer hat da bitte aktuelle Informationen und evtl. auch Verhaltenstipps ?
Danke schon einmal und viele Grüsse

Mike

Hallo,

wenn man am 20-06-2013 per „förmlicher Postzustellungsurkunde“ eine Strafverfügung der Bezirkshauptmannschft Schwaz, Tirol, zugestellt bekommt,in der der Vorwurf erhoben wird, am 19-01-2013 auf der A12 zu geringen Abstand zum Vorausfahrenden gehalten zu haben, eine Geldstrafe von € 90,- einfordert, ersatzweise 24 Stunden Haft, ist das dann nicht verjährt ?
Diese Postzustellungsurkunde der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Kaiserslautern

Man klingt das toll.

datiert auf den 17-06-2013. Da aber in Deutschland offiziell nach 3 Tagen eine Zustellung erfolgt ist, wäre die Angelegenheit um einen Tag verjährt. Ist das richtig, oder gelten in Österreich mittlerweile längere Fristen als 6 Monate ?
Wer hat da bitte aktuelle Informationen und evtl. auch Verhaltenstipps ?

Hm, also in Deutschland gilt da jedenfalls nicht die Zustellung sondern wann es in der Behörde geschrieben worden ist. Demnach war es noch nicht verjährt.

Grüße

Hallo!

Ehrlich gesagt 1+6=7 oder?

Gruß
Tom

Oh Mann,
Du hast vollkommen recht !
Vor lauter, lauter . . .
Danke

Mike

Habe vorher recherchiert:
offiziell gilt der 3. Tag naach Datum des Schreibens als Zustellungstag.
Gibt’s auch’n Gesetz für, isja Deutschland, gell ? :wink:
Gruss
Mike

Hallo,

Habe vorher recherchiert: offiziell gilt der 3. Tag naach Datum des Schreibens als Zustellungstag.

Was hast Du denn da recherchiert? Worum genau ging es da? Natürlich gibt es Dinge, bei denen die Zustellung gilt. Für die Unterbrechung der Verfolgugsverjährung kann es jedenfalls reichen, wann der Bescheid erging/erlassen wurde. Es geht nicht mal darum, wann die das in die Post geworfen haben. Es zählt das Datum, das auf dem Bescheid steht. Im dümmsten Fall interessiert nicht mal, ob es überhaupt angekommen ist. Die Ausrede „habe ich gar nicht bekommen“ zöge hier also auch nicht im geringsten. (hat man ja hier ohnehin schon vermieden)

Gibt’s auch’n Gesetz für, isja Deutschland, gell ? :wink:

Im § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG ist beispielsweise festgehalten, dass die Verjährung durch Erlass unterbrochen sein kann. Zustellung spielt dann erst eine Rolle, wenn dazwischen mehr als zwei Wochen liegen.

Grüße

Hallo!

Man übersieht leicht das Naheliegende :wink:

Gruß
Tom

Hallo!

Für die Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (jedenfalls nach Ö-VStG) genügt es, dass die Behörde eine Verfolgungshandlung setzt. D.h. sie muss eine Verfolgungshandlung hinsichtlich aller Tatbestandselemente setzen. Auf die Zustellung kommt es dabei nicht an.

Gruß
Tom