Verjährungsfrist von Auslandsüberweisungen

ich habe folgende frage:
im september 2008 hatte ich einen verkehrsunfall mit einem lkw einer französischen transportfirma. ich sollte einen kostenvoranschlag machen lassen und diesen nach frankreich schicken. das hat auch alles super funktioniert, das geld wurde im januar/februar 2009 überwiesen.
im oktober 2009 hat die versicherung dieser firma fälschlicherweise noch einmal einen anderen betrag auf mein konto überwiesen. dieser war nicht für mich bestimmt, nur leider habe ich das nicht gemerkt.
etwa vor einem jahr, gegen mai 2010 kam ein schreiben eines rechtsanwaltes aus münchen, ich solle den betrag zurücküberweisen. unter der nummer des angeblichen anwaltes konnte man niemenden erreichen und auch im telefonbuch war nichts zu finden. ich hielt es für abzocke oder einen schlechten scherz und habe nicht reagiert. heute, wieder ein jahr später, bekomme ich wieder eine aufforderung. dieses mal konnte ich unter der nummer dieser rechtsanwälte auch die „internationale schlichtungsstelle“ erreichen. die nette dame wollte sich mit der firma noch einmal in verbindung setzen. in der zwischenzeit habe ich die alten kontoauszüge herausgekramt und festgestellt, dass mir der betrag tatsächlich überwieden wurde. wie verhält sich das jetzt mit den verjährungsfristen? kann mir da jemand weiterhelfen?

LG Mylo08

wurde. wie verhält sich das jetzt mit den verjährungsfristen?
kann mir da jemand weiterhelfen?

Ja, ich kann dir sagen, dass du den Hinweis auf FAQ:1129 offenbar ebensowenig sorgfältig durchgelesen hast wie deine Kontoauszüge.

smalbop

Stimmt… und ansonsten gilt: http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html fortfolgende