wer kann helfen. im märz 2006 schwer erkrankt u EU-Rentner seid 11/2006 bis 09/2012.Der Arbeitsvertrag ruht, anteilig würde noch bis 10/2006 Urlaub zustehen, kann dieser beim Arbeitgeber anfordert werden, damit dieser ausgezahlt wird. Es soll ein neues Urteil darüber geben.
Der Urlaub bleibt bei befristeter Rente „stehen“. Einen Auszahlungsanspruch gibt es nur, wenn das Arbeitsverhältnis endgültig endet, z. B. wenn eine unbefristete Rente bewilligt wird.
Zur Vermeidung von evtl. Verjährung sollte der Anspruch aber frühzeitig geltend gemacht werden.
er bleibt nicht stehen, sondern entsteht gar nicht erst, wenn das Arbeitsverhältnis ruht.
Andernfalls würden auch Mütter in Elternzeit, Wehrpflichtige oder sonst wer Anspruch auf den Urlaub nach der EU-Richtlinie bekommen müssen bzw. § 17 BEEG gegen EU-Recht verstoßen.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass nur der Bestand des Arbeitsverhältnisses ausreichen soll, um den Urlaubsanspruch zu haben.