Sorry aber noch eine Frage muss ich euch antun.
Ab wann gilt diese o.g. Frist? (3 Monate)
Ab der Tat,
Anhörungsbogen,
???,
und ab wann kann sie wieder neu anfangen?
Danke
Benjamin
Sorry aber noch eine Frage muss ich euch antun.
Ab wann gilt diese o.g. Frist? (3 Monate)
Ab der Tat,
Anhörungsbogen,
???,
und ab wann kann sie wieder neu anfangen?
Danke
Benjamin
Hi Benjamin,
es gibt viele verschiedene Verjährungsfristen.
Ich glaube, du meinst die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
Diese beträgt 3 Monate ab Tattag. Sie kann unterbrochen werden durch Zusendung des Anhörungsbogens oder eines Bußgeldbescheides und beginnt damit wieder von vorne.
Gruß,
Francesco
Hallo,
ich habe mal gelesen, daß es Urteile gibt, nachdem schon die ermittelnde Tätigkeit (Akte anlegen) die Verjährungsfrist unterbricht. D.h., auch wenn kein Anhörungsbogen rausgeschickt wird, weil die Herrschaften noch das Kennzeichen ermitteln müssen, oder wenn ein Anhörungsbogen an jemand verkehrten geschickt wird, wird die Verjährung unterbrochen.
Schlechte Karten für uns Raser!
Gruß, Bernd
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