Verjährungsfristen

Hi,

mal einen rein fiktiven Fall.

Jemand bekommt einen Brief vom Gerichtsvollzieher. Er habe vor einem Jahr und vor 2 Jahren sein Bußgeld nicht bezahlt. Zwischenzeitlich hat man aber nie einen Brief oder so erhalten.
Es geht sich um ein Parkverbot das man damals begangen haben soll. Es gibt keine Unterlagen mehr darüber. Zumindest nicht beim Täter/Opfer.

Ist es nicht so, dass die Bußgeld schon verjährt sind???

Gruss DL

Hiho,

ich hatte mal was von 6 Monaten gelesen bis zur Verjährung. Die Frage ist nur wer in einem solchen Fall in der Beweispflicht ist daß nie ein Brief ankam.

Grüßli,
Arcon

Ein Gerichtsvollzieher, er Bußgelder eintreiben will? Wo gibts denn sowas?

Hallo,

Die Frage ist doch wohl, ob es wirklich ein Bußgeld ist oder lediglich die Bearbeitungskosten für den Halter (falls kein Fahrer feststellbar ist). Aber ist es wirklich ein Gerichtsvollzieher? Die Verwaltung hat - so sie vollstrecken will - eigene Vollstreckungsbeamte und sie erstellen auch den Vollstreckungstitel selbst.
Aber wegen einer nicht bezahlten Owi gibt es auch eine ganz andere Möglichkeit, die nennt sich „Erzwingungshaft“. Dann schicken sie keinen Geldeintreiber, dann schicken sie die Polizei mit einem Haftbefehl (und wenn es nur 10 € sind). Und dann kommt das große Heulen und Zähneklappern.

Gruss

Iru

Ganz offensichtlich

Die Frage ist nur wer in einem solchen Fall in der Beweispflicht ist daß nie ein Brief ankam.

Wie soll man beweisen, dass man etwas nicht erhalten hat?
Da vor deutschen Gerichten generell die Unschuldsvermutung gilt, wäre wohl anzunehmen, dass vom Amt her zu beweisen sein müsste, dass der Empfänger Kenntnis vom Bussgeldverfahren hatte!

Gruß,
Michael