nehmen wir mal an, das man einen telefonanschluss zum 31.10.2008 schriflich kuendigt um ins ausland zu ziehen. die telefongesellschaft benoetigt die anmeldebestaetigung des landes um die kuendigung zu akzeptieren, nur gibt es solch formular in diesem land gar nicht (man hat auch mehrmals daraufhingewiesen und trotzdem wurde immer die anmeldebestaetigung verlangt) und man sendet einen mietvertrag bzw. arbeitsvertrag zu…nach mehrmaligem schriftverkehr (ca. 5 monate) genuegt aufeinmal die abmeldebestaetigung aus deutschland. die rechnungen wurden aber weiterhin an die deutsche andresse gesandt. irgendwann hat die gesellschaft ein inkasso buero hinzugezogen, die aber nicht wirklich auf briefe e-mail reagieren…meist erst nach 3 monaten…letzlich wird die kuendigung zum 16.02.2009 doch akzeptiert…ab wann beginnt die verjaehrungs frist an zu ticken und wie lang ist diese…
nehmen wir mal an, das man einen telefonanschluss zum
31.10.2008 schriflich kuendigt um ins ausland zu ziehen. die
telefongesellschaft benoetigt die anmeldebestaetigung des
landes um die kuendigung zu akzeptieren,
wieso das? Wenn man kündigt, brauchen die nur ne Anschrift, wo die Rechnung hingehen soll. Alles andere geht die einen Sch… an.
die rechnungen wurden aber weiterhin an die
deutsche andresse gesandt.
dann ist die Anmeldebestätigung doppelter Quatsch…
letzlich wird
die kuendigung zum 16.02.2009 doch akzeptiert…ab wann
beginnt die verjaehrungs frist an zu ticken und wie lang ist
diese…
Die Frist beginnt mit ABLAUF des Jahres, in dem die Forderung enstanden ist, zu laufen, also mit dem 31.12.2009 und läuft drei Jahre.
nehmen wir mal an, das man einen telefonanschluss zum
31.10.2008 schriflich kuendigt um ins ausland zu ziehen. die
telefongesellschaft benoetigt die anmeldebestaetigung des
landes um die kuendigung zu akzeptieren,
wieso das? Wenn man kündigt, brauchen die nur ne Anschrift, wo
die Rechnung hingehen soll. Alles andere geht die einen Sch…
an.
Ich vermute mal: Es war eine außerordentliche Kündigung einer Laufzeitvertrages wegen Umzugs ins Ausland.
wieso das? Wenn man kündigt, brauchen die nur ne Anschrift, wo
die Rechnung hingehen soll. Alles andere geht die einen Sch…
an.
Flöte pfeifen. Wenn man einen Vertrag vorzeitig auflösen will, möchte der Vertragspartner (zu Recht) schon wissen, warum eigentlich ein Recht darauf bestehen sollte.
die rechnungen wurden aber weiterhin an die
deutsche andresse gesandt.
dann ist die Anmeldebestätigung doppelter Quatsch…
Nö. Eine Anmeldung ist ja keine Abmeldung. Und wenn der Anschluss noch besteht, warum die Rechnung ins Ausland schicken, mit dem Risiko, dass sie gar nicht zugestellt wird und vielleicht auch noch höheren Kosten?
Gruß
loderunner (ianal)
du schriebst: Kündigung zum 16.2.2009 akzeptiert. Darauf bezog sich die Verjährungsfrist. Wann du die Kündigung ausgesprochen hast, spielt keine Rolle, nur , wann sie tatsächlich eintritt.
Flöte pfeifen. Wenn man einen Vertrag vorzeitig auflösen will,
möchte der Vertragspartner (zu Recht) schon wissen, warum
eigentlich ein Recht darauf bestehen sollte.
von vorzeitig auflösen ist im Originalbeitrag aber nicht die Rede.
die rechnungen wurden aber weiterhin an die
deutsche andresse gesandt.
dann ist die Anmeldebestätigung doppelter Quatsch…
Nö. Eine Anmeldung ist ja keine Abmeldung. Und wenn der
Anschluss noch besteht, warum die Rechnung ins Ausland
schicken, mit dem Risiko, dass sie gar nicht zugestellt wird
und vielleicht auch noch höheren Kosten?
allerdings besteht auch das Risiko, dass unter der deutschen Adresse niemand mehr erreichbar ist. Anmeldung und Abmeldung müssen zwar nicht miteinander verknüpft sein, aus praktischen Gründen erfolgen sie aber sehr oft zusammen.
du schriebst: Kündigung zum 16.2.2009 akzeptiert. Darauf bezog
sich die Verjährungsfrist. Wann du die Kündigung ausgesprochen
hast, spielt keine Rolle, nur , wann sie tatsächlich eintritt.
Was bitte ist die Verjährung einer Kündigung?
Gruß
loderunner
Flöte pfeifen. Wenn man einen Vertrag vorzeitig auflösen will,
möchte der Vertragspartner (zu Recht) schon wissen, warum
eigentlich ein Recht darauf bestehen sollte.
von vorzeitig auflösen ist im Originalbeitrag aber nicht die
Rede.
Dann frag halt nach, wenn Du nicht von allein drauf kommst.
Welchen Grund könntest Du Dir denn sonst dafür vorstellen, dass eine ganz normale, fristgemäße Kündigung derart seltsam verläuft?
Gruß
loderunner