Verjährungsfristen

Wenn in den Jahren 2007 und 2008 Leistungen geleistet worden (Beratung, Briefe schreiben, Faxe, Vor-Ort-Termine) sind, für die jedoch nie eine Rechnung gestellt wurde. Sind diese Leistungen verfallen?

Wenn für Leistungen aus den Jahren 2007 und 2008 Leistungen geleistet wurde, für die eine Rechnung anteilsmäßig geschrieben wurde, diese wurde jedoch nie verfolgt und die Rechnung bis heute nicht bezahlt. Sind die Positionen bzw. ist die Rechnung verfallen?

Wenn in den Jahren 2007 und 2008 Leistungen geleistet worden
(Beratung, Briefe schreiben, Faxe, Vor-Ort-Termine) sind, für
die jedoch nie eine Rechnung gestellt wurde. Sind diese
Leistungen verfallen?

Bei den Faxen kann ich mir das vorstellen, wenn sie auf Thermopapier ausgedruckt waren und vier Jahre lang in der Sonne lagen.

Hallo,

die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896…

Gruß
Christian

Hallo,

die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, beginnend
mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

fragt sich halt, wann er entstanden ist. Bei Ärzten zum Beispiel dann, wenn die Rechnung gestellt wird. Wenn es zusammenhängende Leistungen sind, könnte ich mir auch vorstellen, dass auch hier nicht schon Ende 2007 bzw. 2008 der Anspruch entstand. Oder liege ich da falsch?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Beispiel dann, wenn die Rechnung gestellt wird. Wenn es
zusammenhängende Leistungen sind, könnte ich mir auch
vorstellen, dass auch hier nicht schon Ende 2007 bzw. 2008 der
Anspruch entstand. Oder liege ich da falsch?

ich denke nicht aber anhand der Informationen erschien es mir sinnvoll, nur auf die entsprechende Passage im Gesetz zu verweisen.

Gruß
Christian

Hi,

würde das nicht bedeuten, dass ich eine Leistung z.B. im Jahr 2000 erbringe, mir fällt aber im Jahr 2011 ein, ach, die habe ich noch nicht in Rechnung gestellt und dann stelle ich meine Rechnung einfach? Geht das so?

Es handelt sich bei den Rechnungspositionen z.B. um das Schreiben eines Briefes, eines Faxes, einen Hausbesuch (kein Arzt!), eine Fahrt zum Hausbesuch, wieder mal ein Brief etc. pp.

Hallo,

würde das nicht bedeuten, dass ich eine Leistung z.B. im Jahr
2000 erbringe, mir fällt aber im Jahr 2011 ein, ach, die habe
ich noch nicht in Rechnung gestellt und dann stelle ich meine
Rechnung einfach? Geht das so?

Nein. Das geht so, dass man VORHER vertraglich festlegt, dass die Bezahlung der Leistung am Ende fällig ist.

Es handelt sich bei den Rechnungspositionen z.B. um das
Schreiben eines Briefes, eines Faxes, einen Hausbesuch (kein
Arzt!), eine Fahrt zum Hausbesuch, wieder mal ein Brief etc.
pp.

Sorry, viel zu wenig Informationen, um das beurteilen zu können. Aber prinzipiell könnten derartige Posten in einer Rechnung auftauchen, wenn es vertraglich abgemacht war.
Gruß
loderunner (ianal)