Verjährungsfristen

Hallo,

ich habe im folgenden eine Frage zur Verjährung:

1995 habe ich ein Kreditkartenkonto (Visa)bei der BHW Bank eröffnet. Dieses habe ich seit 1997 nicht mehr genutzt.
In 2005 hat mir die BHW Bank das Kreditkartenkonto gekündigt (die Karte wurde schon 1997 eingezogen) und
bat um Rückzahlung des Saldos von 860,- Euro bis September 2005. Der Betrag wurde nicht zurückgezahlt. Danach habe ich nichts mehr von der BHW Bank gehört.

Am 30.08.2010 erhielt ich ein Schreiben von einem Rechtsanwalt (Ralf Heyl), der mich aufforderte bis zum 13.09.2010 einen Betrag in Höhe von 1530,- Euro zu zahlen. Das wären Forderungen aus einem Kreditkartenkonto bei der Postbank. Ich hatte nie ein Kreditkartenkonto bei der Postbank. Folglich widersprach ich den Forderungen.

Mit Schreiben vom 06.09.2010 schickt mir der Anwalt eine Kopie meines damaligen Antrages (1995) für das Kreditkartenkonto bei der BHW. Gleichzeitig die Kopie der Kündigung durch die BHW und eine Forderungsauflistung beginnend in 2006. Sowie eine Kopie das die BHW nun zur Postbank gehört.

Ich habe nach 2005 (Kündigung durch die BHW) keine Zahlungsaufforderungen oder Erinnerungen erhalten bis zum 30.08.2010.

Ist die Forderung nun verjährt?

Hallo, leider kann ich dir da nicht weiterhelfen, denn mit Banken kenne ich mich nicht aus. Sorry. Gruß Zebra

Hallo, leider kann ich dir da nicht weiterhelfen, denn mit
Banken kenne ich mich nicht aus. Sorry. Gruß Zebra

Hallo Zebra,

trotzdem vielen Dank

Peter

Hallo Peter,
ich habe einen ähnlichen Fall(Ist die Forderung verjährt?) eingestellt. Deshalb habe ich großes Interesse an Ihrem Fall.
Meines Erachtens können Sie die Einrede der Verjährung geltend machen. Verjährungsfrist 3 Jahre, da Kündigung 2005. Natürlich muss dies schriftlich geschehen.
Wirkliche Ahnung habe ich leider auch nicht, mein Wissen
basiert lediglich auf eigenen Recherchen im Internet.
MfG Domian

Hallo Domian,

der momentane Stand ist folgender:
Schreiben an den Anwalt: Im vorliegenden Fall sei Verjährung eingetreten, falls er anderer Ansicht ist möge er die §§ mitteilen auf die er seinen Anspruch begründet.
Es kam dann ein Schreiben mit Fristsetzung und Zahlungsaufforderung sowie dem Hinweis auf §497 III 3 BGB aus dem hervorgehen soll, dass die Forderung berechtigt ist(?). Erwähnt wurde auch das bei Nichteinhaltung der neu gesetzen Zahlungsfrist ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird. Die Frist ist seit 25.10. verstrichen. Wenn es was neues gibt wird es berichtet.
MFG
Peter

Heute 03.03.2011 kam ein Mahnbescheid!