Verjährungsfristen

mir wurde vom Krankengeld Nov.2010 eine Überzahlung von 2001 ohne
jede Vorinformation abgezogen. Wie schreibe bzw. formuliere ich
meinen Widerspruch und ist die Forderung nicht schon längst verjährt

Tja so fit bin ich nun auch nicht,denke aber das solche institutionen bestimmt einen Passus in den AGB,s haben.Wobei eine Verjährung schon von statten sein kann.

Bitte informiere dich doch speziell bei der krankenkasse direkt oder beim Arbeitgeber.
Da gibt es und die müssen dirs auch erklären.
viel glück.