Aufgrund eines unverschuldeten Unfalls erhalte ich seit 1978 von der Versicherung des Verursachers einen Verdienstausgleich zwischen meinem realen Einkommen und
meinem „fiktiven“ Einkommen, das ich gehabt hätte , wenn der Unfall nicht stattgefunden hätte. Jetzt hat sich nun rausgestellt, dass die Behörde, die mir die Verdienstbescheinigungen für das fiktive Einkommen ausgestellt hat, mir seit 1995 ein zu niedriges Einkommen bescheinigt hat. Wurde umgehend korrigiert und mir für 17 Jahre neue Verdienstbescheinigungen zur Verfügung gestellt. die Versicherung hat nun nur die letzten 3 Jahre nachgezahlt, da der restliche Anspruch verjährt sei. Dabei würde keine Rolle spielen, ob ich davon wusste oder wissen konnte, sondern da mir der grundsätzliche Anspruch eines Schadenersatzes aus dem Unfall bekannt war, würde die Verjährung wirksam.
Ich kann das nicht glauben, wozu gibt es da den § 199 BGB, (1) 2., da ich nicht wußte, dass ich eigentlich mehr Geld verdient hätte.
Die Behörde (Bundeswehr) zu verklagen wäre müßig, zu teuer(keine Rechtsschutz für betreffenden Zeitraum) und nervig, die Versicherung würde zahlen, wenn man ihr „eine andere Rechtsauffassung“ zur Verjährung überzeugend rüberbringen könnte.
Wer kann mir helfen?
Viele Grüße und schon mal Großen Dank. Storchi