Hallo,
wenn man so Abhandlungen über Verjährungsfristen liest, ist es meines Erachtens immer sehr kompliziert zu deuten.
Ansprüche zwischen Kaufleuten aus 2000 - verjähren nach meiner Meinung nach 4 Jahren; also Ende 2004 - ist das so korrekt?
Hallo,
wenn man so Abhandlungen über Verjährungsfristen liest, ist es meines Erachtens immer sehr kompliziert zu deuten.
Ansprüche zwischen Kaufleuten aus 2000 - verjähren nach meiner Meinung nach 4 Jahren; also Ende 2004 - ist das so korrekt?
Hallo,
korrekt, aber Verträge (zwischen Kaufleuten) die nach dem
01.01.2002 abgeschlossen wurden unterliegen nun der 3-jährigen
Frist.
Neue Regelung:
2000 gekauft = 4 Jahre = 31.12.2004
2001 gekauft = 4 Jahre = Verjährung 31.12.2005
2002 = 3 Jahre = 31.12.2005
2003 = 3 Jahre = 31.12.2006
Schönes Wochenende !
Christian
Hi,
da habe ich 2 Fragen
korrekt, aber Verträge (zwischen Kaufleuten) die nach dem
01.01.2002 abgeschlossen wurden unterliegen nun der
3-jährigen
Frist.
Neue Regelung:
2000 gekauft = 4 Jahre = 31.12.2004
2001 gekauft = 4 Jahre = Verjährung 31.12.2005
2002 = 3 Jahre = 31.12.2005
2003 = 3 Jahre = 31.12.2006
1.) Gilt das für Kalenderjahre oder für Geschäftsjahre?
2.) Kannst Du bitte mal die Quelle (Paragraphen oder so) angeben
wo man das nachlesen kann?
Vorab vielen Dank
Gruß
Christian
Hallo christian
Hi,
da habe ich 2 Fragen
korrekt, aber Verträge (zwischen Kaufleuten) die nach dem
01.01.2002 abgeschlossen wurden unterliegen nun der
3-jährigen
Frist.
Neue Regelung:
2000 gekauft = 4 Jahre = 31.12.2004
2001 gekauft = 4 Jahre = Verjährung 31.12.2005
2002 = 3 Jahre = 31.12.2005
2003 = 3 Jahre = 31.12.20061.) Gilt das für Kalenderjahre oder für Geschäftsjahre?
Bitte Übergangsregelung beachten Ar. 229 § 6 EGBGB
http://www.mynetcologne.de/~nc-cimalawa/docs/k000021…
diese Seite und jede IHK erklärt das Problem sehr gut.
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertra…
2.) Kannst Du bitte mal die Quelle (Paragraphen oder so)
angeben
wo man das nachlesen kann?
s.o. und http://www.jusline.de/juslinede/hlp/BGB/BGBb.html
§§ 194 ff BGB
Vorab vielen Dank
Hoffe, damit kommst Du weiter
Gruß
Christian
Gruß
Barbara
Hallo,
korrekt, aber Verträge (zwischen Kaufleuten) die nach dem
01.01.2002 abgeschlossen wurden unterliegen nun der
3-jährigen
Frist.
Neue Regelung:
2000 gekauft = 4 Jahre = 31.12.2004
2001 gekauft = 4 Jahre = Verjährung 31.12.2005
2002 = 3 Jahre = 31.12.2005
2003 = 3 Jahre = 31.12.2006
Hi, kleiner Hinweis, damit es hier für die, die nicht täglich was damit zu tun haben, keinen Irrtum gibt.
2000 = Beginn der Verjährung 01.01.2001 = 4 Jahre = 31.12.2004 (2001, 2002, 2003, 2004). Eine Mahnung oder eine Zusage des Schuldners, auch ohne Mahnung, zu zahlen, unterbricht die Verjährung. Letzteres könnte ein Beweisproblem werden, daher solche mündlichen oder telefonischen Zusagen stets schriftlich bestätigen.
2001 = Beginn der Verjährung 01.01.2002 usw.
Gruss Günter
Hallo Barbara,
perfekt.
Vielen Dank
Gruß
Christian