Verjährungsfristen?

Hallo,

kann mir jemand die aktuell gültigen Verjährungsfristen nennen
zwischen Privatleuten und Geschäftsleuten?
Wie lange hätte z.B. ein Abschleppunternehmen Zeit, einem seiner
unfreiwilligen „Kunden“ die Rechnung zukommen zu lassen?
War diese Frist früher nicht mal ein halbes Jahr? Dreißig Jahre war
glaube ich nur zwischen zwei Privatparteien, oder? Aber dann gab es
ja auch noch eine zwei-Jahres-Frist. Bitte klärt mich auf!

Danke im voraus sagt:
Chris

Hallo Christian,

die Verjährungsfristen generell zu erklären, würde jetzt zu weit führen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt seit 2002 3 Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist. Hiervon gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen. Dein Beispielsfall fällt jedoch unter die regelmäßige Verjährung, soweit es sich um eine privatrechtliche Forderung handelt.

Beachte aber, dass eine Rechnung nicht reicht, um die Verjährung zu hemmen! Dafür braucht es schon einen Mahnbescheid oder Klageerhebung.

Viele Grüße
Steffi

Vielen Dank, Steffi! (n/t)
n/t