Verjährungsfristen bei ärztl. Fehlern?

Hallo,

meine Freundin hat bei der Geburt ihres Sohnes (vor knapp 3 Jahren) im Krankenhaus einiges an ärztlichen Fehlern erlebt. Ohne hier auf zuviele Details einzugehen, nur ein Beispiel:
Sie ist Diabetikerin (Typ I) und hatte sich für die Entbindung extra eine Klinik ausgesucht, die viel Erfahrung mit schwangeren Diabetikerinnen hat. Während der Wehenzeit und der Geburt selbst mußte sie jedoch die Schwestern wiederholt darum bitten, entsprechende Blutzucker-Messungen vorzunehmen, weil sie spürte, daß ihr Blutzucker nicht stimmte. Kurz gesagt, viele der üblichen „Vorsichtsmaßnahmen“ sind bei ihr unterlassen worden.

Zwei Monate nach der Geburt hatte sie dem Krankenhaus geschrieben und um eine Stellungnahme zu den Vorkommnissen gebeten. Sie erhielt einen entschuldigenden Brief des Professors. Zu mehr war sie damals einfach nicht in der Lage aufgrund der anstrengenden ersten Zeit mit ihrem Kind.

Jetzt, wo ihr Sohn aus dem Gröbsten raus ist, kommen wieder viele der unguten Erinnerungen hoch in bezug auf den vermeidbar erduldeten Streß, und sie fragt sich, ob man nun – fast 3 Jahre später - noch etwas gegen die ärztlichen Unterlassungen machen kann.

Deshalb meine Fragen an Euch:

  • Wie sind die Verjährungsfristen, wenn man wegen ärztlichen Fehler auf Schadenersatz klagen will?
  • Gibt es so etwas wie Schiedsstellen o.ä., die über medizinische Schadenersatzansprüche entscheiden können?
  • Sonstige Tips von Euch?

Schon mal vielen Dank für Eure Antworten!
Eine schöne Woche wünscht
Gabi

Hallo,

meine Freundin hat bei der Geburt ihres Sohnes (vor knapp 3
Jahren) im Krankenhaus einiges an ärztlichen Fehlern erlebt.
Ohne hier auf zuviele Details einzugehen, nur ein Beispiel:
Sie ist Diabetikerin (Typ I) und hatte sich für die Entbindung
extra eine Klinik ausgesucht, die viel Erfahrung mit
schwangeren Diabetikerinnen hat. Während der Wehenzeit und der
Geburt selbst mußte sie jedoch die Schwestern wiederholt darum
bitten, entsprechende Blutzucker-Messungen vorzunehmen, weil
sie spürte, daß ihr Blutzucker nicht stimmte. Kurz gesagt,
viele der üblichen „Vorsichtsmaßnahmen“ sind bei ihr
unterlassen worden.

Zwei Monate nach der Geburt hatte sie dem Krankenhaus
geschrieben und um eine Stellungnahme zu den Vorkommnissen
gebeten. Sie erhielt einen entschuldigenden Brief des
Professors. Zu mehr war sie damals einfach nicht in der Lage
aufgrund der anstrengenden ersten Zeit mit ihrem Kind.

Jetzt, wo ihr Sohn aus dem Gröbsten raus ist, kommen wieder
viele der unguten Erinnerungen hoch in bezug auf den
vermeidbar erduldeten Streß, und sie fragt sich, ob man nun –
fast 3 Jahre später - noch etwas gegen die ärztlichen
Unterlassungen machen kann.

Gabi.

Ungeachtet der Grundfrage vorab erst einmal eine Gegenfrage: wie wollt Ihr das eigentlich vor Gericht beweisen? Einen Schaden wegen „unguter Erinnerungen“ i.V.m. „erduldeten Streß“ wirst Du zudem vergeblich im Katalog finden.

Gruß,
LeoLo

Ungeachtet der Grundfrage vorab erst einmal eine Gegenfrage:
wie wollt Ihr das eigentlich vor Gericht beweisen? Einen
Schaden wegen „unguter Erinnerungen“ i.V.m. „erduldeten Streß“
wirst Du zudem vergeblich im Katalog finden.

Gruß,
LeoLo

Was gibts für einen falsch zusammengewachsnen Unterarmknochen ( rechts vorn *g ) , Ereignis 1982 ?

HM

Hallo Gabi, hatte denn die ausbleibende Zuckermessung irgendeinen Schaden verursacht. Wenn Deine Freundin schon länger Diabetikerin war (also nicht erst eine Schwangerschaftsdiabetes entwickelt hat), konnten die Schwestern auch von einer gewissen Erfahrung der angehenden mutter ausgehen. Wichtig ist vor allem die Blutzuckerregulierung wärend der Schwangerschaft, damit das Kind gesund wird. Während der Geburt ist vor allem wichtig, dass die Mutter am BAll bleibt und nicht ohnmächtig wird. Ich bin kein Arzt, aber ich könnte mir vorstellen, dass eine evtl Unterzuckerung durch Adrenalin etc. aufgefangen werden kann, bzw. die Insulinzufuhr anders berechnet wird. So können auch viele andere Faktoren eine Rolle gespielt haben, die es nicht zwingend nötig machten, dass der Zucker ständig gemessen wird.
Oder hat die unterbleibende Zuckermessung einen Schaden am Kind verursacht, oder ist die Mutter ins Koma gefallen, dann wäre durchaus ein Ärztefehler zu unterstellen. Nur wegen schlechter Erinnerungen gibts nichts. Für die meisten Frauen ist die Geburt ein traumatisches Erlebnis. Ob noch zusätzliche Bedingungen dazukommen o. nicht.
Susanne

PS.: Wenn der Unterarm schlecht behandelt wurde, könnte es was gegeben haben (Verjährung?), wenn Du den Arm nicht Stillgehalten hast, sondern irgendwas schweres getragen hast etc. natürlich nicht. Du musst dem Arzt beweisen, dass er ihn z.B. falsch eingegipst hat.