Verjährungsfristen bei gekünd. Arbeitsverträgen?

Hallo zusammen,

so ein Fall: ein Mann arbeitet bei einer Versicherungsgeselschaft und geht von der weg. Es vergehen fast 4 Jahren und kommt vom Storno eine Zahlungsaufforderung. Welche Verjährungsfristen gibt es dazu? Was kann man am besten tun? Oder was kann passieren, wenn von dennen ein Rechtsanwalt beauftragt wird?

Vielen Dank

Hallo Nadin,

primär sollte man in seinem Arbeitsvertrag nachsehen, welche Stornohaftung vereinbart ist.

VG
Mela

Hallo Nadin,

grundsätzlich gelten auch im Arbeitsvertragsrecht die Verjährungsfristen des BGB (vgl. § 194, Abs. 1 BGB. Im Fall von Regreßansprüchen aus einem Arbeitsvertrag gilt zunächst die dreijährige regelmäßige Verjährung, die mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, anfängt (§§ 195, 199 BGB).
Hier liegt genau das Problem. Es kann nämlich sein, dass nach dem Arbeitsvertrag ein Regreßanspruch (aus Storno) erst im Jahr nach dem Ausscheiden bei der Gesellschaft entstanden ist. Beispiel: Ausscheiden bei der Versicherung im Jahr 2006, Storno eines vermittelten Vertrages (zulässigerweise) am 2.1.2007. Dann endet die Verjährungfrist bezgl. dieses Storno am 31.12.2010 (denn sie begann am 31.12.2007).

Deshalb sollte der Betroffene genau in seinem Arbeitsvertrag nachschauen, bis zu welchem Zeitpunkt Stornos auf seine Kappe gehen.

Grüße

Ewurscht

…ein Mann arbeitet bei einer
Versicherungsgeselschaft und geht von der weg. Es vergehen
fast 4 Jahren und kommt vom Storno eine Zahlungsaufforderung.

Hi,
war es wirklich ein Arbeits- oder Handelsvertretervertrag?
Wie lange war die vertraglich vereinbarte Stornohaftung?
Wann sind die Storni entstanden?

…Oder was kann passieren, wenn von dennen ein Rechtsanwalt
beauftragt wird?

Der wird das Mandat übernehmen und die aus seiner Sicht notwendigen Schritte einleiten.

Gruß Keki