Verjährungsfristen bei Straftaten

Habe mit einem Freund gewettet, dass Straftaten nur verjähren, wenn man noch nicht erwischt und verurteilt wurde.
Sprich: Verurteilte Straftäter, die sich z.B. auf der Flucht befinden, deren Strafzeit verjährt nicht - oder ?
Wer kann mir Auskunft geben oder wo kann ich es nachlesen ?

Wiki ist Dein Freund:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verfolgungsverj%C3%A4hrung

Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung
Es gibt sowohl Verfolgungs- als auch Vollstreckungsverjährung. Die Verfolgungsverjährung bezieht sich auf den Zeitraum bis Eröffnung eines Verfahrens. Die Vollstreckungsverjährung bezieht sich nach einer Verurteilung auf den Zeitraum, nachdem eine Strafe nicht mehr vollstreckt werden kann.

§79 StGB
„(1) Eine rechtskräftig verhängte Strafe oder Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) darf nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr vollstreckt werden.“
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__79.html

Die Strafe eines Verurteilten verjährt nicht, sie kann aber nach der Verjährungsfrist nicht mehr vollstreckt werden.

Gruß
Paul

Guten Tag,die Verjährungsfristen richten sich nach der Strafandrohung für das begangene Delikt:

  1. fünfundzwanzig Jahre bei Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren,
  2. zwanzig Jahre bei Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren,
  3. zehn Jahre bei Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren,
  4. fünf Jahre bei Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und bei Geldstrafe von mehr als dreißig Tagessätzen,
  5. drei Jahre bei Geldstrafe bis zu dreißig Tagessätzen.
    Ich hoffe das hilft schon mal etwas weiter.

Hilft dem Fragesteller nur leider gar nichts, da es nichts über das Einsetzen der Verjährung aussagt…