angenommen, ein Mieter stellt heute fest, daß er vermutlich schon seit ungefähr 10 Jahren jeden Monat 5 Euro Miete zuviel überweist. Das kann er auch belegen, weil er auf jedes Überweisungsformular explizit eingetragen hat: Miete 525,- Euro + Nebenkosten xxx Euro. Wie es dazu gekommen ist, läßt sich heute nicht mehr nachvollziehen, aber im Mietvertrag steht nur eine Kaltmiete von 520,- Euro. In den Betriebskostenabrechnungen hat der Vermieter auch immer nur die ausgewiesenen Nebenkosten berücksichtigt und von der zuviel bezahlten Miete nie etwas erwähnt. Jetzt möchte der Mieter wenigstens die noch nicht verjährten Beträge wieder zurückverlangen.
angenommen, ein Mieter stellt heute fest, daß er vermutlich
schon seit ungefähr 10 Jahren jeden Monat 5 Euro Miete zuviel
überweist. Das kann er auch belegen, weil er auf jedes
Überweisungsformular explizit eingetragen hat: Miete 525,-
Euro + Nebenkosten xxx Euro. Wie es dazu gekommen ist, läßt
sich heute nicht mehr nachvollziehen, aber im Mietvertrag
steht nur eine Kaltmiete von 520,- Euro. In den
Betriebskostenabrechnungen hat der Vermieter auch immer nur
die ausgewiesenen Nebenkosten berücksichtigt und von der
zuviel bezahlten Miete nie etwas erwähnt. Jetzt möchte der
Mieter wenigstens die noch nicht verjährten Beträge wieder
zurückverlangen.
Hallo,
könnte es nicht sein, dass die Miethöhe im Laufe der Jahre angehoben wurde? Dann stimmt sie natürlich nicht mit dem im Mietvertrag genannten Betrag überein.
Gruß
ajlav