Verjährungsfristen für Schuldner

Guten Tag zusammen,

nachdem ich nix passendes gefunden hab stell ich meine Frage einfach.
Mal angenommen jemand hat 2006 einen Handyvertrag gehabt und diesen nicht bezahlt.
2006 wurde dann wohl noch ein Titel erwirkt.
Nun ist das schon 8 Jahre her, wurde in der zwischenzeit abgegeben an ein anderes Anwaltsbüro.
Zwischenzeitlich kamen für bestimmt 5 Jahrte keine Rechnungen oder Mahnungen mehr.
Meine Frage dazu nun, ist das verjährt? Inwiefern kann man die Forderung nun anfechten?

Wenn ein Titel erwirkt wurde, ist der Zahlungsanspruch ganz sicher noch nicht verjährt, die Frist beträgt dann 30 Jahre.

Inwiefern soll eine Anfechtung möglich sein? Abgesehen vom wohl nicht ganz korrekten Sprachgebrauch ist zu beachten, dass auch nach einer Verjährung der Anspruch fortbesteht - es wurde eine Leistung versprochen (Mobilfunkkosten) und nicht erfüllt, das nur mal grundsätzlich. Die Forderung wäre nur nicht mehr durchsetzbar, wenn die Einrede der Verjährung erhoben wird.

Ansonsten lässt sich der Forderung noch beikommen, indem erfüllt wird.

ok und wegen den angefallenen Zinsen?
Immerhin wurde von der Anwaltskanzlei in der zwischenzeit auch nichts weiter getan um die Forderungen einzutreiben.

Zum andern habe ich gelesen das sich nach erwirken eines Titels die verjährung nur um ein halbes Jahr verlängert. Das ist also falsch?

Hallo!

2006 wurde dann wohl noch ein Titel erwirkt.
Nun ist das schon 8 Jahre her…

Der Gläubiger kann sich 30 Jahre Zeit lassen, aus dem Titel zu vollstrecken, selbstredend einschließlich aller aufgelaufenen Kosten, Anwaltshonorare und Zinsen.

Meine Frage dazu nun, ist das verjährt?

Nein.

Inwiefern kann man die Forderung nun anfechten?

Ganz schwer. Praktisch gar nicht. Es sei denn, der Schuldner lag die letzten 8 Jahre im Koma.

Gruß
Wolfgang

Nagut danke!

Die Geschichten mit den Monaten und dem halben Jahr entspringen sicher einem kleinen Durcheinander rund um das Thema Verjährung: So gibt es zB eine Hemmung der Verjährung aufgrund von Verhandlungen mit Verjährung dann frühestens drei Monate nach Ende der Hemmung - ein Zeitraum von einem halben Jahr spielt etwa eine Rolle bei nicht voll Geschäftsfähigen usw. Das ist hier aber alles egal, der Titel berechtigt 30 Jahre lang.

Vielleicht haben wir beim nächsten mal bessere Nachrichten für dich.
Schöne Grüße

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Hallo,

die Anwaltskanzlei muss sich auch nicht melden…der Titel ist 30 Jahre lang vollstreckbar.

Die können nach 28 Jahren wieder auf der Matte stehen und das Geld samt Zinsen fordern…alles absolut Recht in deutschen Landen…während man Banken mal eben so per Kabinettsbeschluß Millionen erläßt…

gegen den Titel gibt es nur zwei wirksame Mittel:

  1. alles bezahlen

2.Privat-Insolvenz

Nein, die nicht titulierten Zinsen unterliegen der normalen Verjährung.

Der Gläubiger kann sich 30 Jahre Zeit lassen, aus dem Titel zu
vollstrecken, selbstredend einschließlich aller aufgelaufenen
Kosten, Anwaltshonorare und Zinsen.

Nein, die nicht titulierten Zinsen verjähren.

Hallo Frank!

gegen den Titel gibt es nur zwei wirksame Mittel:

  1. alles bezahlen
    2.Privat-Insolvenz

Ganz so trübe sieht’s denn doch nicht aus, weil es eine dritte Möglichkeit gibt:

  1. das Problem 30 Jahre lang aussitzen.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

ich vermute mal, das man hier von den fortlaufenden titulierten Zinsen aus der Hauptforderung und von den fortlaufenden titulierten Zinsen auf die Kosten ausging. Diese sind doch solange wie die Hauptforderung beitreibbar.

ml.

Tut mir leid, ich verstehe den Einwand nicht. Die Zinsen ab Rechtskraft des Urteils unterliegen der regelmäßigen Verjährung. Ob nun jeder Schuldner auf die Idee kommt, eine Vollstreckungsgegenklage zu erheben, steht auf einem anderen Blatt.

Hallo,

das ist KEINE Möglichkeit…weil das regelmäßig zum Verlust des Arbeitsplatzes führt.

Grundsätzlich wäre einem AG zwar die Schuldenlast seiner AN egal…aber aufgrund der
Kompliziertheit der Bundesrepublikanischen Gesetzgebung bezüglich der Lohnpfändung

verursacht die Lohnberechnung in solchen Fällen dem AG einfach zuviel „Aufwand“
(weil Computerprogramme das nicht können) und daher „entsorgt“ man solche MA viel lieber.