Verjährungsfristen unter Kaufleuten

Hallo zusammen,

kann mir hier jemand kompetent Auskunft geben über die Verjährungsfristen der Ausführung von Arbeiten unter Kaufleuten.

Sprich: Eine Rechnung wurde im Jahr X gezahlt für Leistungen, die noch nicht erbracht wurden. Wie lange hat der Leistungsempfänger Anrecht auf das Erbringen der Leistung bzw. bis wann darf die Leistung abgerufen werden?

Danke schon mal.

LG Suse

Hallo,

auch unter Kaufleuten ist es üblich, dass man erst dann eine Rechnung zahlt,
wenn die Leistung erbracht ist.

Gruß Merger

Hallo Merger,

rein hypothetisch angenommen, der Kunde muss am Jahresende noch ein Budget loswerden. Also bittet er den Leistungserbringer eine Rechnung zu stellen, über noch zu erbringende Leistungen. Die Rechnung wird gezahlt. Bis wann kann der Kunde die Leistungen abrufen bzw. ab wann nicht mehr?

LG Suse

Hallo Suse,

rein hypothetisch angenommen, der Kunde muss am Jahresende
noch ein Budget loswerden. Also bittet er den
Leistungserbringer eine Rechnung zu stellen, über noch zu
erbringende Leistungen. Die Rechnung wird gezahlt. Bis wann
kann der Kunde die Leistungen abrufen bzw. ab wann nicht mehr?

LG Suse

kuck mal hier, vielleicht hilft dir das ja weiter:

http://www.rechtslexikon.net/d/verjaehrung/verjaehru…

Gruß

BHShuber