Erstmal ein Hallo an alle 
Jetzt zu meiner Frage:
Ich wurde mit 27km/h zu schnell geblitzt am 16.10.2010
Das Fahrzeug ist auf meinen Opa zugelassen. Er hat den Anhöhrungbogen glaube ich am 16.11.2010 oder sowas bekommen und angegeben, dass er nicht gefahren sei und sonst keine Angaben. Dann war ein netter Polizist da und meine Großeltern gaben dem meine Daten. So jetzt ist das Bußgeldbescheid am 05.02.2011 bei mir eingetroffen und wurde am 01.02.2011 verfasst.
Meine frage ist: Wurde die Verjährung durch das Zustellen eines Anhörungsbogens an meinen Opa unterbrochen oder ist die Angelegenheit verjährt?
Vielen Dank für die Hilfe
Gruß Lepus
Hallo Lepus,
die 3-monatige Verjährung in Deinem Fall wird quasi mit jedem Verwaltungsschritt unterbrochen. D.h. mit Bearbeitung des Anhörungsbogens vom 16.11.2010 hat sich die Verjährung bereits mindestens auf den 16.02.2011 verlängert, ebenso durch die Erfassung Deiner Fahrerdaten durch den ermittelnden Polizeibeamten.
Somit liegt der Bußgeldbescheid v. 05.02.2011 absolut im zeitlichen Rahmen und ist damit rechtsgültig.
Vielleicht in Zukunft einfach nicht so rasen ;o)
Schließlich nimmst Du damit immer eine Gefährdung von Dir selbst aber auch anderer billigend in Kauf!
Grüße, dr.zimmerman.
Keine Erfahrung darüber die man hier veröffentlichen kann.
Mfg