Hallo
Wie und wo bekommt man Infos ob eine Bürgschaft verjährt ist?
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Hallo
Wie und wo bekommt man Infos ob eine Bürgschaft verjährt ist?
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Hallo
Wie und wo bekommt man Infos ob eine Bürgschaft verjährt ist?
Hi,
mal zurückgefragt: warum sollte die Bürgschaft verjährt sein? Ich kenne Bürgschaften, die sind unbefristet gültig.
Um was für eine Bürgschaft handelt es sich denn?
Gruß
Tina
Es wurde ein Auto gekauft.
Mehr weiß ich leider auch nicht.
Im Internet liest sich meist das eine Bürgschaft nach 3 Jahren verjährt.
Vllt ist das auch anders gemeint.
Danke für die Antwort
Es wurde ein Auto gekauft.
Mehr weiß ich leider auch nicht.
Im Internet liest sich meist das eine Bürgschaft nach 3 Jahren
verjährt.
Hi,
wenn ich mich richtig erinnere, ist die Bürgschaft an die Forderung gekoppelt, d. h. ist die Forderung verjährt kann sich der Bürge auf die Verjährung der Forderung berufen.
Allerdings gibt es einige Möglichkeiten, die die Verjährung hemmen, bzw. vereinfacht gesagt „verlängern“. Eine titulierte Forderung etwa, verjährt erst nach 30 Jahren.
Wenn die Forderung noch nicht beglichen wurde, könnte es also durchaus sein, daß die Bürgschaft auch noch gültig ist. Gerade bei Ratenverträgen mit längerer Laufzeit als 36 Monate, würde keine Bank sonst eine Bürgschaft akzeptieren.
Gruß
Tina
Kann man sich da irgentwo Informationen holen um den aktuellen Stand der Dinge zu erfahren?
Danke und viele Grüße
Kann man sich da irgentwo Informationen holen um den aktuellen
Stand der Dinge zu erfahren?
Hi,
ja: beim Schuldner und bei der Bank bzw. dem Unternehmen, bei der die Bürgschaft hinterlegt ist.
Gruß
Tina
Hi, eine Bürgschaft verjährt nicht, sie erlischt wenn das getilgt wurde wofür die Bürgschaft abgegeben wurde.
Eine Bürgschaft verjährt oder erlischt auch nicht mit dem Tode des Bürgen.
http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgschaft_(Deutsc…
MfG ramses90
Hi, eine Bürgschaft verjährt nicht, sie erlischt wenn das
getilgt wurde wofür die Bürgschaft abgegeben wurde.
Hi,
das stimmt so nicht. Ist die Forderung verjährt, kann sich auch der Bürge auf die Verjährung berufen:
http://www.ra-kotz.de/buergschaft_verjaehrung.htm
Gruß
Tina
Nur Ansprüche unterliegen im Privatrecht der Verjährung (§ 194 BGB). Eine Bürgschaft ist kein Anspruch (sondern ein Vertrag, § 765 BGB) und kann also auch nicht verjähren. Eine Gültigkeitsfrist gibt es ebenfalls nicht.
Die Bürgschaft ist allerdings akzessorisch zur durch sie gesicherten Forderung (§ 767 BGB). Ist die gesicherte Forderung (=Anspruch auf Zahlung) verjährt, muss auch der Bürge nicht mehr zahlen; ob sich der Schuldner selbst auf Verjährung beruft oder sogar ausdrücklich darauf verzichtet, dies zu tun, ist für den Bürgen irrelevant (§ 768 BGB, Verjährung=Einrede).
Der Anspruch aus der Bürgschaft selbst unterliegt zudem einer von der Hauptforderung unabhängigen Verjährung. Die Bürgschaftsforderung kann darum sogar schon vor der Hauptforderung verjähren (BGH NJW 2009, 587).