Verjährung aus Testament

Mein Vater ist 2008 gestorben. Ich bin nicht erbberechtigt da ich einen Erbverzicht im Jahre 1994 mit meinem Vater gemacht habe. Ich hatte bei meinem Vater bei seinem Tode Schulden aus einen Vertrag. Der Vertrag wurde vom OLG in Stuttgart für nichtig erklärt. Allerdings erst 2010, also nach dem Tode meines Vaters. Die Erbin meines Vater ist seine Gattin. Mein Vater hat meine Schulden seiner Frau vererbt. Kann sie diese Schulden eintreiben? Sind die Schulden, da der Vertrag nicht zustande kam überhaupt existent? Verjähren solche Schulden ?

Bin etwas Ratlos.
LG
Tari

Hallo!

Warum fragst Du nicht deinen damaligen Anwalt, der den Fall bis vor das OLG gebracht hatte. Da musste es einen Anwalt gegeben haben !

Ja, Schulden verjähren. Nach 3 Jahren nach Fälligkeit, wenn keine rechtlichen Schritte unternommen wurden, das Geld einzutreiben .

Nur wenn ein Vertrag unwirksam war, dann kann man daraus auch keine Forderung mehr erheben und wo man nichts fordern kann kommt auch die Verjährung gar nicht in Betracht.
Das das Urteil erst von 2010 ist spielt hier keine Rolle. Der Vertrag (wann auch immer abgeschlossen) wurde ja als unwirksam bewertet, er bestand rechtlich also gar nicht.

MfG
duck313

dann sind aber alle vorteile aus dem vertrag zurück zu gewähren. wenn also geld geliehen wurde, musst du das natürlich zurückgeben. ist das passiert? oder was war das für ein vertrag?

Guter Einwand, den hatte ich gar nicht bedacht.

das wäre durchaus denkbar, der Vertrag(Zinsen, Rückzahlungsbedingungen, Auflagen) an sich war z.B. sittenwidrig, aber die Zahlung bleibt ja bestehen und kann zurückverlangt werden.
Aber dazu müsste man mehr darüber wissen.

Und wenn im Jahre 2010 ein Urteil ergangen ist, Vertrag sei unwirksam, dann würde da auch die Verjährung ansetzen.
Wenn die Witwe als Rechtsnachfolgerin die Rückzahlung nicht gerichtlich angemahnt hatte, dann könnte sie jetzt verjährt sein.

MfG
duck313

Hallo duck313,
der Anwalt ist verstorben , den kann ich nicht mehr fragen. Es hst bis jetzt niemand der Versuch unternommen das Geld einzutreiben.

In dem Vertrag ging es um eine GDBR und ihre Ausprägung zwischen mir und meinem Vater. Mein Vater hat nach seinem Ausscheiden seinen Anteil in der GDBR in der Firma belassen und ich sollte Ihm eine Rente bis zum Tode zahlen. Das OLG hat in seinem Urteil dich Nichtigkeit des Vertrages damit begründet das dieser Vertrag so wie er sich darstellte niemals mit einem Dritten geschlossen worden wäre. Also ist der Richter zu dem Beschluß gekommen das der Vertrag nichtig sei und wir keine GDBR hatten und das Geld das mein Vater mir gab eine willkürliche Grundstücksschenkung sei und damit war ich fein raus. Die Gattin meines Vater hatte nun den schwarzen Peter.
Gruss Tari