Verjährung einer Strafsache im Medizinrecht durch Misshandlungen in einer Klinik und davongetragene bleibende Schäden?

Wehre mich seit Jahren wegen Misshandlungen in einer sogenannten Rehaklinik und davongetragene bleibende Schäden, wo sich bewusste Klinik seit Jahren weigert Schuldbewusstsein und Verantwortung dafür zu zeigen und zu tragen. Schuld haben auch korrumpierte Anwälte die mein Recht aus privaten Vorteilen nicht vertreten wollten und nun mit der Begründung einer Verjährung meinen Fall neutralisieren wollen. Auch das Verhalten des Gerichts selbst mit seinen Richtern vor dem eine Verhandlung stattgefunden hat war nicht vertrauen fördernd gewesen in den Rechtsstaat Deutschland.

[verschoben von Geschichte vom www Team]

Hallo,
leider verschweigst du, um welche Erkrankung, welche Reha, welche Misshandlung und welche bleibende Schäden es überhaupt geht.
Dass Rechtsanwälte dich nicht vertreten möchten, muss nicht daran liegen, dass sie allesamt korrupt sind.
Möglicherweise ist das erwünschte Ziel einfach aussichtslos!
Zumindest würde sich das mit der gerichtlichen Entscheidung ( die hier ebenfalls unbekannt ist) decken.
Wenn dir tatsächlich so übel angetan wurde, dann könnte vielleicht noch „Weisser Ring“ helfen.
Mao

Der Weiße Ring interessiert sich nicht für Behandlungsfehler.

Die Situation für Opfer von Behandlungsfehlern hat sich in den letzten Jahren zwar gebessert. Aber es bleibt das alte Problem:

  1. Man muss einen Behandlungsfehler nachweisen können. Beweislastumkehr gibt es nur bei selteneren schweren Sorgfaltspflichtverstößen.
  2. Man muss einen nachweisbaren Schaden haben.
  3. Der Schaden muss nachweisbar auf den Behandlungsfehler zurückzuführen sein.

Es gilt die übliche 3-jährige Verjährungsfrist zum Ablauf des Jahres, in dem man Kenntnis von einem Fehler bekommen hat. Hier gibt es gewisse Spielräume, weil der bloße Verdacht des Patienten, dass da was schief gelaufen ist, nicht als Kenntnis eines Fehlers reicht. Wenn man aber von irgendeiner begutachtenden Seite im Laufe eines Verfahrens genau das schon mal gesagt bekommen hat, tickt die Zeit ziemlich erbarmungslos. Wenn dann verjährt ist, ist verjährt. Das ist frustrierend, aber nicht zu ändern.

Es ist eher unwahrscheinlich, auf korrumpierte Anwälte gestoßen zu sein. Was es natürlich gibt sind gute und schlechte. Manche bieten das an, weil es auch ein wenig in Mode ist. Wir haben ziemlich viele Rechtsanwälte, die aller irgendwie über die Runden kommen müssen.

Wenn das aber schon „seit Jahren“ läuft und offenbar immerhin auch schon mal vor Gericht gelandet ist, dann sieht das bei aller Sparsamkeit der Informationen so aus, dass es da oben an den Punkten 1-3 hängt. Das passiert in einigen Fachgebieten häufiger als in anderen, weil das mit dem Beweis in manchen medizinischen Gebieten nicht so leicht ist.

Last not least muss man aber auch sagen, dass nicht alles, was man als Patient denkt, ein Behandlungsfehler ist. Hohes Frustpotenzial hat das Thema allemal.

Er schreibt ja was von „Strafsache“ und „Misshandlungen“.

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