Verjährung meines Pflichtteils verhindern

In dem Testament meiner Mutter ist mein Vater als Alleinerbe eingesetzt worden.
Meine Geschwister und ich erben den Pflichtteil, mein Vater hat den Erbschein beantragt.
Ich möchte zur Zeit mein Erbe nicht antreten, damit das Haus nicht verkauft werden muß.
Andererseits möchte ich auch nicht, dass mein Erbe möglicher Weise verfällt.
Wie sichere ich meinen Anspruch?
Vielen Dank, an alle. Die über meine Frage nachdenken.
Gruß Ingo

Die Inanspruchstellung auf Auszahlung des Pflichtteiles, der immer in bar erfolgt, verjährt 3 nach Kenntnisnahme der Pflichtteilsstellung https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/pflichtteil/pflichtteil-verjaehrung-das-muessen-sie-beachten.html
Damit das nicht verloren geht kann man entweder nach 2,5 Jahren die Hemmung der Verjährung https://dejure.org/gesetze/BGB/204.html einklagen oder man läßt sich vom Vater durch einen Notar anteilmäßig im Grundbuch eintragen. ramses90

Jetzt müsste man zunächst mal wissen, ob tatsächlich eine Erbeinsetzung auf den Pflichtteil vorgenommen wurde, also aus dem Testament ein entsprechender Anspruch unmittelbar besteht, oder ob - was recht regelmäßig der Fall ist - die Kinder nach dem Erstversterbenden lt. Testament gar nichts bekommen sollen, also enterbt sind, dann aber natürlich von sich aus den Pflichtteil geltend machen können.

Dabei ist die gesetzliche Auslegungsregel von § 2304 BGB zu berücksichtigen, nach der - ohne Hinzutreten weiterer Umstände - im Zweifelsfall in einer Erbeinsetzung auf den Pflichtteil eine Enterbung zu sehen ist.

Wichtig ist dieser Unterschied in Bezug auf die Frage, ob die Kinder durch Erbeinsetzung bereits Erben geworden sind, also nichts mehr geltend machen müssen, und dann auch mit ins Grundbuch einzutragen sind, oder eben nicht. Dann müsste in der Tat der Pflichtteil geltend gemacht werden, was auf der anderen Seite nicht zwingend bedeuten muss, dass man sich diesen dann auch sofort auszahlen lässt, wenn dies sonst die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Erben überstrapazieren würde. Man kann sich z.B. eine Grundschuld auf eine vorhandene Immobilie eintragen lassen, oder gleich einen ideellen Miteigentumsanteil, …