Verjährung Stromrechnung Fall

Fall:

Jemand bekommt eine verspätete Stromabrechnung.

Abrechnungszeitraum 31.12.2012. Rechnung kommt im Mai 2013.

Der Gläubigeranwalt schreibt in 2016.

Regelverjährung 3 Jahre.

Kann man die Einrede der Verjährung geltend machen?

Fall Ende

Von wem?

Was hat er denn geschrieben?

Ja.

Die 3 Jahre gelten hier ausnahmsweise nicht ab Jahresende der Anspruchsgrundlage ( Stromlieferung aus 2012) sondern ab Jahresende Rechnungsstellung. ( Anm,. wenn es um Stromversorger geht, nicht etwa um private Abrechnungen !)
Das wäre ab 31. 12. 13 + 3 Jahre = am 01.01.17 ist Schluss, wenn nicht vorher etwas die Verjährung hemmendes eingeleitet wurde (etwa Mahnbescheid oder Klage).

Fall Ende

Die Anwälte haben in dem Fall Schriftwechsel betrieben.

Die Frage aus dem Fall ist also , ob der Schriftwechsel der Anwälte schon die VErjährung hemmt.

Toll.
Wenn das alles geheim ist, lies halt selber:
https://dejure.org/gesetze/BGB/203.html

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