Verjährung Verwaltungsgebühren

Hallo!
Vor einigen Tagen erhielt ich eine Mahnung von der hiesigen Kreisverwaltung. Gefordert wurden 51€ für eine „Verwaltungsgebühr Straßenverkehrs“ (ja…das stand genau SO unvollständig da drin,ist also kein Schreibfehler von mir). Fälligkeitsdatum 31.12.2005 (!), auch das Aktenzeichen deutet auf 2005 ist (ist also kein Schreibfehler im Fälligkeitsdatum). Ich habe keine Ahnung,wofür die Forderung da ist, aufgrund des Verwendungszwecks vermute ich mal ein danaks nicht bezahltes Knöllchen (und damit kommen die nach 11 Jahren ?).
Natürlich habe ich sofort per Mail geantwortet und sowohl auf §20 VwKostG hingewiesen (Verjährung nach 3 Jahren zum Jahresende der Fälligkeit) und auf dessen Nachfolger, das Bundesgebührengesetz - BGebG,welches in §18 eine Verjährung nach 5 Jahren festgelegt hat und seit 2013 in Kraft ist. Gleichzeitig habe ich EInrede der Verjährung gestellt.
Gerade nun ein Anruf von der Kreisverwaltung, in der ein junger eifriger Angestellter behauptete, daß die Sache durch die Ablösung des VwKostG durch das BGebG eben nicht verjährt sei, da seines Erachtens die Verjährungsfrist durch die Ablösung neu begonnen hätte und somit noch nicht verjährt sein könne.
Kann mir jemand sagen,ob er damit tatsächlich recht hat oder ob eine Verjährungsfrist durch ein neues Gesetz tatsächlich neu beginnen kann,wenn die alte Verjährung zwar zeitlich eingetreten wäre,aber nie offiziell geltend gemacht wurde (Einrede) ?

Na der ist witzig.
Wenn das Verfahren aus 2005 stammt dann galt noch das alte §20 VwKostG und damit verjährte die Forderung zum 31.12. 24.00h 2008.
Erst 4 Jahre später nämlich 2013 trat die neue BGebG in Kraft.
Der kann doch nicht ein seit 4 Jahren verjährtes Verfahren 2017 wideraufleben lassen und wenn, dann soll er darlegen wie das ohne Rechtsbeugung geschehen soll. ramses90

Müsste in diesen Fall eine Verjährung nciht eingeredet werden?

Hat er doch gemacht:

ramses90

ups stimmt.

Ich hab da mal was gehört von englischen Abzockerbanden, die so eine Tour versuchen.
Check doch mal das Konto wohin Du was überweisen solltest. Gehört sicher einer Ltd aus England.
War auch mal so ein beliebter Trick mit ungarischen angeblichen ParkenTickets.

Und die rufen dann als junger, eifriger Angestellter aus der Kreisverwaltung an, nachdem man sie per Mail kontaktiert hat? Und kennen das Aktenzeichen? Und erklären ihre Sicht der neuen Gesetzeslage?

Schon mal versucht, die Frage komplett zu lesen?

Mal ein kleines Update: Nachdem ich den Anruf dieses guten Mannes abgeschmettert habe,kam seit damals übrigens nichts mehr in diese Richtung. Und das Konto gehörte tatsächlich zur hiesigen Kreissparkasse. Was aber nichts heißen muss,da Banken den Empfängernamen nicht unbedingt automatisch kontrollieren,solange es zur angegebenen IBAN tatsächlich ein Konto gibt.