Verjährung von nicht gestellten Rechnungen Bauingenieur/Architekt

Hallo zusammen,

im Jahr 2012 wurden mit einem Bauingenieur/Architekten zu diversen Hausbesichtigungen im Zuge eines Immobilienkaufes vorgenommen. Der Kauf erfolgte nicht. Es bestand Einigkeit über die Abrechnung auf Stundenbasis. Dei Abrechnung nach HOAI sollte erst für ein mögliches Umbauprojekt gelten. Es wurde kein schriftlicher Vertrag für die Besichtigungen gemacht. Über den Umfang der abzurechnenden Stunden bestand ebenfalls Einigkeit, da die Rechnung Ende 2012 gestellt werden sollte. Bisher ist dies jedoch noch nicht erfolgt.

Wie lange kann der Bauingenieur/Architekt die Rechnung eigentlich stellen bzw. wann verjährt sein Anspruch.

Danke und viele Grüße
Mu Lei

Stellen kann er sie rechtlich immer, denn die Verjährung bedarf der Einrede (nicht mit Vierwirkung verwechseln). Die Verjährungsfrist ist in der Regel drei Jahreklick nach ende des Kalenderjahres in den der Anspruch entstanden ist. Klick

Das bedeutet, wenn er theoretisch nach 10 Jahre die Rechnung stellt, muss sie bezahlt werden?

Es gibt also keine angemessene Frist, in der die Rechnungslegung erfolgen muss?