Hallo zusammen,
im Jahr 2012 wurden mit einem Bauingenieur/Architekten zu diversen Hausbesichtigungen im Zuge eines Immobilienkaufes vorgenommen. Der Kauf erfolgte nicht. Es bestand Einigkeit über die Abrechnung auf Stundenbasis. Dei Abrechnung nach HOAI sollte erst für ein mögliches Umbauprojekt gelten. Es wurde kein schriftlicher Vertrag für die Besichtigungen gemacht. Über den Umfang der abzurechnenden Stunden bestand ebenfalls Einigkeit, da die Rechnung Ende 2012 gestellt werden sollte. Bisher ist dies jedoch noch nicht erfolgt.
Wie lange kann der Bauingenieur/Architekt die Rechnung eigentlich stellen bzw. wann verjährt sein Anspruch.
Danke und viele Grüße
Mu Lei