Verjährung von Wasser- und Abwassergebühren (BW)

Hallo,

ich habe im Jahr 2011 ein Haus gebaut und die Stadt hat mir einen Wasserzähler eingebaut. Seither habe ich kein Rechnung erhalten auch der Zähler wurde in der ganzen Zeit nicht einmal abgelesen.

Im Jahr 2017 fiel nun der Stadtverwaltung auf das ich nicht in der EDV veranlagt war.

Nun wurde zum Ende des Jahres der Wasserstand abgelesen und im Januar 2018 erhielt ich nun eine Jahresendabrechnung in der der komplette Verbrauch von 2011 - 2017 abgerechnet wurde. Ist dies so ok? Wie sieht es mit der Festsetzungsverjährung von 4 Jahren aus?

Wann beginnt hier die Verjährung und muss ich tatsächlich die Kosten tragen?

Danke & Gruß
Franz Baumann

Hallo!

Mal vorab etwas provokant gefragt.
Konntest Du also damit rechnen, der Wasserversorger (Stadt/Landkreis) verzichtet bei dir aus unerfindlichen Gründen auf die Berechnung der Wasser und Abwasserkosten ?

Grundsätzlich unterliegen Rechnungen der Regelverjährung nach BGB. das wären 3 Jahre.
Also hier von 2018 rückwärts, alles vor 2015 wäre verjährt. Wenn nicht irgend ein Umstand eingetreten wäre, der die Verjährung hemmt.

Und jetzt kommst du.
Überlege, zahle ich meine ganzen Schulden, etwa aus dem Gerechtigkeitsgefühl heraus, was ich verbraucht habe, zahle ich auch. Egal ob und wer da einen Fehler gemacht hat.
ggf. biete angemessene Ratenzahlung ein, man wird sie annehmen.

Oder stellt man sich stur und nutzt den Fehler des Versorgers gnadenlos aus.
Kann man machen !
„Einrede der Verjährung“ für alles vor dem Jahr 2015, zahle die 3 vollen Jahre 2015 bis 2017 plus die sicher in der Rechnung erstmals neu festgesetzten Vorauszahlungen für 2018.

MfG
duck313