Hallo,
ich habe im Jahr 2011 ein Haus gebaut und die Stadt hat mir einen Wasserzähler eingebaut. Seither habe ich kein Rechnung erhalten auch der Zähler wurde in der ganzen Zeit nicht einmal abgelesen.
Im Jahr 2017 fiel nun der Stadtverwaltung auf das ich nicht in der EDV veranlagt war.
Nun wurde zum Ende des Jahres der Wasserstand abgelesen und im Januar 2018 erhielt ich nun eine Jahresendabrechnung in der der komplette Verbrauch von 2011 - 2017 abgerechnet wurde. Ist dies so ok? Wie sieht es mit der Festsetzungsverjährung von 4 Jahren aus?
Wann beginnt hier die Verjährung und muss ich tatsächlich die Kosten tragen?
Danke & Gruß
Franz Baumann