Hallo an alle,
Mal angenommen, ist ein Mahnverfahren bei Amtsgericht gelaufen…
wird dadurch Verjahrungsfrist unterbrochen?
Gruss, DK72
Ja! *owT*
owT
Hallo DK72,
eine Forderung unterliegt der Verjährung, die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Wird nun innerhalb dieser drei Jahre das gerichtliche Mahnverfahren betrieben, wird für die Dauer dieses Vefahrens die regelmäßige Verjährungsfrist unterbrochen. Vierzehn Tage nach Zugang des Vollstreckungsbescheides beim Schuldner wird dieser Vollstreckungsbescheid zum Schuldtitel, der einem Urteil gleichzusetzen ist und verjährt nach dreißig (30) Jahren.
Viele Grüße, Theo.
Ich bedanke mich herzlich fuer die schnelle Antworten!
Hallo
Hallo DK72,
Vollstreckungsbescheid zum Schuldtitel, der einem Urteil
gleichzusetzen ist und verjährt nach dreißig (30) Jahren.
Mache isch nach 29 Jahren und 360 Tagen neue Vollsteckungsbemühungen unterbreche ich die Verjährung und diese beginnt wieder von vorn. Also kann eine Forderung u.U. nie verjähren, theretisch…
Viele Grüße, Theo.
LG
Mikesch