Verjährungsfristen beim Innenausgleich in einer Erbengemeinschaft ?

Hallo Ihr Wissenden,

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Folgender fiktiver Sachverhalt:

Eine Erbengemeinschaft besitzt ein großes unbebautes Grundstück in Stadt X.

Keiner der Miterben kümmert sich so richtig um das Grundstück, es dümpelt alles vor sich hin.

Nun modernisiert Stadt X die anliegenden Straße und wendet sich mit ihren Kostenbescheiden im Jahr 2011 an eine der Erben.

Der betroffene Erbe bezahlt auch fleißig ( vermutlich in 2011 ) , teilt aber keinem der anderen Erben mit dass Kosten entstanden sind obwohl eine Kontaktaufnahme problemlos möglich wäre.

Nun, in 2015 , macht der Erbe die anteiligen Kosten im Innenverhälntnis geltend .

Frage : Ist hier die 3-jährige Verjährungsfrist nach §195 BGB anwendbar oder gelten hier längere Fristen?

Vielen Dank an alle die bis hierher gelesen haben und ein noch größerer Dank vorab an die die jetzt auch noch antworten !

Grüße

Bernd

keiner eine Idee oder zumindest einen Tipp ?