Hallo, angenommen man hätte ein Motorrad günstig ersteigert. Nun behauptet der Verkäufer er sei 60 Jahre alt und habe das Motorrad nie besessen . Jedoch weiss man durch Email Kontakt nach der Kaufabwicklung das es das Motorrad des Enkels gewesen ist wo Opa erlaubt hat dieses einzustellen. Doch Enkelchen hat es schon separat doppelt verkauft und nun möchte sich der Verkäufer auf diese Weise aus der Affaire ziehen. Kommt er durch? Oder Rechtsweg einschlagen? Danke für eine Antwort.
nunja, wenn in der auktion es so steht das es sich um das motorrad des enkels handelt, hat man gute chancen.
wenn es nicht so ist, also nur drin steht das „irgendein“ mottorrad verkauft wird, dann hat man weniger chancen auf sein bike.
ebay wird zwar den verkäufer ermahnen, aber das motorrad wird man wohl nicht bekommen.
auser man kann beweissen das die 2te auktion mit der auktion zu tun hat und das es sich bei dem verkauften MR um das in der auktion angebotene handelt.
diese infos müsste man also haben
Hallo,
wenn es nicht so ist, also nur drin steht das „irgendein“
mottorrad verkauft wird, dann hat man weniger chancen auf sein
bike.
ist eigentlich vollkommen egal.
ebay wird zwar den verkäufer ermahnen, aber das motorrad wird
man wohl nicht bekommen.
Wohl wahr.
auser man kann beweissen das die 2te auktion mit der auktion
zu tun hat und das es sich bei dem verkauften MR um das in der
auktion angebotene handelt.
Auch dann bekommt man sein Motorrad nicht. Man kann keine Sachen verkaufen, die man nicht besitzt, dahingehend egal ob man diese nicht mehr besitzt, weil sie verkauft wurden oder nie da waren. Der VK macht sich dadurch jedoch gegenüber dem K schadenersatzpflichtig.
So zumindest mein Kenntnisstand.
Grüße
Sorry, habe mich viellccht nicht genau genug ausgedrückt. Also das Motorrad wurde ersteigert, und als man es holen wollte war dem Verkäufer das Gebot wohl nicht hoch genug, denn er teilte mit er würde die MAsdchine nicht heraus geben da er sie schon privat an einen Anderen verkauft habe. Und wenn man mit Anwalöt droht Antwortet der verkäufer es war sowieso nicht seine die er eingestellt hat sonder das vom Enkel. Kommt man miot sowas durch? Dan nwäre ja jede Aution für die Tonne wenn dem verkäuder der Preis nicht passt. Soll man sowas als Käufer riechen können?
Hallo,
ist natürlich nicht OK, da kann man Ersatz verlangen.
Grüße
§ 433BGB
Hallo bergischer,
lies dich doch bitte da mal rein.
http://www.google.de/search?client=firefox-a&rls=org…
Unter anderem las ich da von eben einem ebay-Verkäufer, der dazu verknackt wurde, unter menschenmöglichen Maßstäben ein paar Gartenmöbel, die er versteigert, aber nicht in Besitz hatte, dem Käufer diese Vertragsleistung zu erbringen.
Wohlgemerkt, der wesentlich höhere Preis, für den der Verkäufer die nun irgendwie beschaffen mußte, wurde vom Richter als zumutbar im Rahmen des rechtsgültigen Kaufvertrags angesehen. Der Verkäufer machte also gewaltig Miese.
In deinem Falle würde ich das genauso handhaben. Nix mit ein paar Mark Schadenersatz. Auf diese Verarschungsnummer deines Verkäufers hin würd ich alle Hebel in Bewegung setzen und ganz stur auf Vertragserfüllung pochen. Du hast das Teil ersteigert, er hat dir das hinzustellen, punktum.
Soll er doch das Mopped zurückkaufen. Wird dann möglicherweise recht teuer für den Guten, soll dich jetzt aber nicht kratzen. Aber rechtlich bist du damit auf der sicheren Seite.
Meine Erfahrungen auf diesem Gebiet sind, dass man den Jungs einfach gelassen den Gesetzestext mal zukommen läßt und ihnen eine angemessene Frist zur Erfüllung gestattet.
Lass dich nicht für blöd verkaufen. Ganz beliebte Masche, das.
Gruß
Annie
Hi,
wie ich schon obig schrieb, kann man da nicht nur Ersatz im Sinne von Ersatz fordern, sondern den Artikel selbst. Und man kann fordern, dass zu diesem Zwecke dieser Artikel beschafft werden muss.
Ganz einfach. Das Mopped wurde an einen Höherbietenden oder so verkauft. Es ist also erstmal weg im Sinne von nicht mehr da.
Also entweder der Verkäufer kauft es zurück und gibt es dem rechtmäßigen Käufer. Oder man kauft das gleiche Ding woher auch immer, kann dem Käufer mit rechtsgültigem Kaufvertrag total latte sein, wie teuer, oder aber man einigt sich.
Aber bei der Einigung ist natürlich der Käufer in einer denkbar besseren Position rechtlich und er muß sich nicht auf irgendwelche Mauscheleien einlassen. Wird so oder so reichlich teuer für den Betrüger und das nächste Mal überlegt er sich das zweimal.
Gruß
Annie (die das schon ein paar mal durchgezogen hat)
Wichtiger Nachtrag
Hallo,
laß dich bloß nicht ein auf die Rückerstattung deiner Kohle, bitte.
Denn damit kalkulieren diese Vögel gerne „ach, schlimmstenfalls kriegense einfach das Geld wieder und wir können das Ding gleich nochmal durchziehen“.
Du hast einen rechtsgültigen Vertrag. Wenn du einfach nur zufrieden bist, wenn du die Kohle zurückkriegst und gut ist, erklärst du dich ohne jede Not einseitig mit der Aufhebung des gültigen Vertrags einverstanden.
Warum solltest du?
Es wird Zeit, dass windige Geschäftemacher mit solcherlei Geschäftsgebaren nicht mehr durchkommen.
Ich bestelle einen Artikel, bezahle den und bekomme irgendwann nach zwei Nachfragen die lapidare Mitteilung, leider ausverkauft, wir liefern Ihnen dann halt irgendeine Grütze stattdessen und wenn Ihnen das nicht passt, überweisen wir Ihnen halt das Geld wieder.
So nicht. Nicht mehr mit mir.
Gruß
Annie
Hallo,
wie ich schon obig schrieb, kann man da nicht nur Ersatz im
Sinne von Ersatz fordern, sondern den Artikel selbst. Und man
kann fordern, dass zu diesem Zwecke dieser Artikel beschafft
werden muss.
Fordern kann man erstmal alles, ob man es bekommt ist die andere Frage. Ich habe gerade 10 min gesucht, aber die Masse ist ja schier endlos, also nicht das gewünschte Thema gefunden in dem es um etwas ähnliches ging und gesagt wurde, dass das Gesetz niemanen zwingt etwas zu tun was er nicht kann, so eben diesen Kaufvertrag zu erfüllen wenn der VK-Gegenstand nicht (mehr) da ist. Das ging bis dahin, dass der Kaufvertrag dann eigentlich erlischt, weil er eben nicht mehr erfüllt werden kann und so die Schadenersatzansprüche bleiben, die Ware aber „im Nirvana verschwindet“.
Grüße
Hallo CANCIDAS,
ich wollte dem UP ein wenig was zum Selberstöbern geben. Über die Rechtslage hatte ich ja schon rein fiktiv was erzählt.
Kennst du diesen Fall?
http://www.heise.de/newsticker/eBay-Verkaeufer-muss-…
Gut, wahrscheinlich ein bißchen übertriebenes Beispiel. Aber wenn ich zu geizig für die ebay-Gebür bin und Artikel mit einem fünfstelligen Wert für nen Euro reinstelle, nun ja, Pech gehabt.
Lieben Gruß
Annie
Hallo,
http://www.heise.de/newsticker/eBay-Verkaeufer-muss-…
Gut, wahrscheinlich ein bißchen übertriebenes Beispiel. Aber
wenn ich zu geizig für die ebay-Gebür bin und Artikel mit
einem fünfstelligen Wert für nen Euro reinstelle, nun ja, Pech
gehabt.
Nein, das Beispiel passt eigentlich ganz gut, ist nichts anderes, jedoch bestätigt es eigentlich meine Ausführungen, da es hier auch um Schadenersatz geht und nicht darum, dass der VK eine Ware die er nicht (mehr) besitzt zur Verfügung zu stellen hat und dagegen hab ich „Einspruch“ eingelegt. Das würde z.B. bei Prototypen, Unikaten etc. eh an die Grenzen des generell machbaren stoßen.
Grüße
Hallo,
okee, soweit sind wir beide dann d´accord. Bleibt nur zu hoffen, dass es im Ursprungsposting um nen richtig teuren Hobel geht *zuckersüßlächel*…
Gruß
Annie
Falsch
Hallo,
wie ich schon obig schrieb, kann man da nicht nur Ersatz im
Sinne von Ersatz fordern, sondern den Artikel selbst. Und man
kann fordern, dass zu diesem Zwecke dieser Artikel beschafft
werden muss.
das ist falsch. Was man nicht mehr hat, kann man nicht übereignen. Ganz einfach. Entsteht dem Käufer hieraus ein Schaden, muss der Verkäufer diesen ersetzen. Der VK muss sich aber ganz sicher nicht auf die Suche begeben um einen gleichen Artikel für den Käufer zu beschaffen.
Vielleicht kannst Du ja die Rechtsgrundlage für Deine Behauptung nennen?
Gruß
S.J.
Hallo,
naja, theoretisch sollte/könnte ja eben so viel rausspringen, dass es reicht, sich die Maschine andersweitig zu besorgen - so die Hoffnung.
Generell hab ich keine Ahnung, wie der Schadenersatz angelegt wird 
Grüße
Hi
was für ein Schaden entstand jemand der etwas nicht hat was er zuvor nicht hatte. Der Schaden ist doch maximal das er ein paar Tage glaubte etwas bald zu haben… was wäre das wert?
A