Verkäufer behauptet Widerruf zu spät !

Hey,

eines Abends stand ein Kabel Deutschland Vertreter vor der Tür. Hab dann leider nen Vertrag über Fehrnsehen bei ihm abgeschlossen. Einige Tage später ist das Empfangsgerät von Kabel Deutschland + Vertragsdetails bei mir angekommen. Als ich dann festgestellt habe das ich im Monat 20 € bezahlen sollte, aber der Vertreter nur einmal etwas von 5 € im Monat erzählte, habe ich das Paket + darin enthaltenen Widerrufsschreiben von mir, per Retoureschein am folge Tag zur Post gegeben.

Ich dachte damit ist die Sache gelaufen. Aber nachdem ich nach einigen Wochen immer noch keine Bestätigung meines Widerrufs erhalten habe, nachdem ich im Widerrufsschreiben gebeten habe und KD auf einmal bei mir Geld abbuchte, hackte ich erneut nach und schrieb eine e-mail. Dann erhielt ich die Antwort das mein Widerrufs zu spät eingegangen ist.

nun erzähle ich es mal chronologisch.

  1. Postbeleg ( Sendungsnummer im i-net eingegeben ergibt rechtzeitiger eingang)

  2. KD widerspricht sich, zunächst behauptet zu spät eingegangen, dann Paket innerhalb der Frist eingegangen aber enthält kein Widerrufsschreiben

  3. KD schreibt mir mit dem zurückschicken der Geräte habe ich nur ein teil des Vertrages widerrufen

( Ich habe zwischendurch aus Gründen der Rechtssicherheit gekündigt, mit dem Hinweis, dass meiner Meinung kein vertrag zwischen uns besteht)

FRAGE AUF DEN PUNKT GEBRACHT

  1. Beweislast bei Widerrufserklärung?

( reicht Sendungsverfolgungsbericht vor Gericht,für Bestätigung fristgerechten Widerruf )

( KD behauptet Schreiben nicht drin, ich und meine Freundin könnten vor Gericht bezeugen das es im Paket enthalten war)

  1. Kann es sein das mit dem zurückschicken der Ware nicht alle Vertragsdetails widerrufen werden?

  2. Wie soll ich mich nun verhalten.

Hallo,
Ich glaube das ist eher eine Frage für einen Rechtsanwalt, ich kenne mich nicht mit den rechtlichen Details des Widerrufsrechts bei Haustürgeschäften aus.
Die Verbraucherzentralen können da eventuell auch weiterhelfen.

Rein intuitiv würde ich schätzen, dass der Widerruf vermutlich separat per Einschreiben hätte erfolgen müssen. Aber vermutlich hätte ich es auch so gemacht wie Sie.

Gruß
Gina

Hallo,

Um sicher zu gehen, sollte man seinen Widerruf per „Einschreiben“ dem Verkäufer zusenden und dabei unbedingt darauf achten, dass dieser tatsächlich noch fristgerecht erfolgt. Möchte man es dabei möglichst bequem haben, wäre sicherlich das „Einschreiben mit Rückschein“ eine empfehlenswerte (jedoch keine zwingende) Lösung!

FRAGE AUF DEN PUNKT GEBRACHT

  1. Beweislast bei Widerrufserklärung?

( reicht Sendungsverfolgungsbericht vor Gericht,für Bestätigung fristgerechten Widerruf )

Ich denke, das reicht vor Gericht nicht aus, siehe einleitende Worte!

( KD behauptet Schreiben nicht drin, ich und meine Freundin könnten vor Gericht bezeugen das es im Paket enthalten war)

Beliebte Behauptung und leider liegt die Beweislast m.e. bei Ihnen!

  1. Kann es sein das mit dem zurückschicken der Ware nicht alle Vertragsdetails widerrufen werden?

Schwer zu sagen, durchaus möglich.
Wenn die leistung ohne rückgeschickte ware jedoch nicht nutzbar ist, würde es naheliegen, dass der Widerruf für alle Vertragsdetails gewünscht ist.
Wie das ein gericht sieht, weiß ich jedoch nicht!

  1. Wie soll ich mich nun verhalten.

Wenn die letzte Kommunikation schriftlich abgelaufen ist und die Schreiben den Widerspruch in den Äußerungen seitens KD belegen, würde ich dies in einem neuen Schreiben chronologisch aufarbeiten, auf das Haustürgeschäft und die augenscheinlichen Mißstände im Hause KD hinweisen, den Widerspruch/Kündigung rückwirkend widerholen und mitteilen, dass der Gang zu einem Rechtsanwalt nicht gescheut wird.
Naja und ganz hart auch der Gang zur Presse „BILD kämpft für Sie!“ nicht!
Das ganze per Einschreiben und Rückschein.

Reaktion abwarten und im Zweifel ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt suchen.
Auxch der Besuch des Verbraucherschutzes könnte eine sinnige und kostengünstigere Alternative sein!
Vielleicht kann man dort auch telefonisch weiterhelfen!

Weil rechtlich bewege ich mich jetzt hier auch auf dünnem Eis, bin kein Justiziar!

Viel Erfolg

sorry aber damit kenne ich mich nicht aus.
Das Einzige was mir so spontan in den Sinn gekommen ist, war als ich gelesen habe, dass die Geld abgebucht haben.
Gehe mal davon aus als Lastschrift.
Und dazu gibt es seitens deiner Bank innerhalb einer Frist auch die Möglichkeit das wieder zurückzubuchen.
Da vielleicht auf die Frist achten !?
Vielleicht kannst du ja so ein Zeichen setzen und dazu würde ich mal mit der Bank reden dass die nicht nochmal abbuchen.
Hoffe jemand Anderes kann dir zu deinem eigentlichen Problem weiterhelfen.
liebe Grüße marita

puh, schwierig
ich denke, du hättest einen widerruf nochmal als extra schreiben per einschreiben senden sollen und nicht nur im paket
KD redet sich raus, auch nix neues leider…
die versuchen so, die kunden doch noch zu halten…

ist aber schwer, dir was zu raten…
hast du schon übers netz versucht, rauszubekommen, ob es anderen auch so ging und was die gemacht haben?
denke, wenn es hart auf hart kommt, dann hat KD die besseren anwälte… :frowning:
und wird dir sicher weiter geld abbuchen bzw. mahnungen senden
viel glück!
PS: ich würde aber erstmal alles versuchen, um gegen KD vorzugehen und aus dem vertrag zu kommen. manchmal hilft es, einfach stur zu bleiben und die zu nerven!

Hallo,
zu 1
der Einlieferungsschein mitsamt der Rücksendung des Equipements reicht.
zu 2
hat nichts grundsätzliches zu sagen, ihr könntet wie auch immer, schon empfangsbereit sein… glaubt aber im Zusammenhang kein Richter …
zu 3
Geld zurückholen bzw. weiteren Einzug bei der Bank unterbinden und dann darauf ankommen lassen
Gruss
westfield

Hallo,

kann leider gerade nicht antworten,
bin im Urlaub.

tut mir Leid , bin kein Anwalt, eventuell hilft auch die Verbraucherzentrale

Hallo, als geplagter KDG - Kunde ist mir bekannt, daß der Kundendienst zum einen nicht gerade Kundenfreundlich und natürlich auch inkompetent ist bzw. SCHEUKLAPPEN besitzt.
Richtig ist, daß mit dem Zurücksenden des Gerätes nur der Teil des Vertrages gekündigt wurde, was das Gerät betrifft. Sicher betrifft es einen digitalen FP-Recorder, den KDG gerne mit dazu verkauft.
Je nach Vertragsart hätte eigentlich noch eine Smartcard evtl. mit CI-Modul mit verkauft/vermietet werden können, damit die digitalen Zusatzprogramme in HD-Qualität gesehen werden können.

Interessant ist, wann der Vertrag abgeschlossen wurde und zu welchen Bedingungen, denn seit Januar 2013 mußte Kabel Deutschland unter Zahlung einer saftigen Strafandrohung die Grundverschlüsselung einiger digital eingespeister Kanäle aufheben. (hatte KDG erst im April 2013 umgesetzt)

Sollte der Vertrag also im Feb./März abgeschlossen sein, ist es interessant zu wissen, ob es noch die alten Konditionen sind oder neue Konditionen, in denen ein ‚Mehr‘ an Digitalen Sendern angeboten wird.
Oder es ist festzustellen, ob der Vertreter an der Tür noch schnell ein Geschäft machen wollte, wofür KDG ja leider bekannt ist. Denn dieses ‚Geschäft‘ mit der digitalen Grundverschlüsselung hat KDG bundesweit betrieben und sicher Milliarden damit verdient, hingegen andere Anbieter wie z. B. KMS (http://www.atcable.de) im Münchner Raum es rein KOSTENLOS anbot !!! - das kann ich bestätigen, da ich vorher in München gewohnt habe und mit KDG zu kämpfen hatte (habe).-

Hier ein Info-Link bezüglich der Aufhebung der Grundverschlüsselung von KDG:
http://www.chip.de/news/Kabel-Deutschland-Grundversc…

Abschließend ein Tipp:
Beschwerde-Mail an [email protected] senden und dann in die Betreffzeile zusätzlich BESCHWERDEMANAGEMENT reinsetzen.
Und - bitte die genauen Datums eingeben sowie auch die genauen Beträge - sicher waren es Beträge mit 4.90 oder ähnlich ?

Dann auch nochmals ausdrücklich die Täuschung durch den Berater hervorheben, der immer nur von ‚5‘ und nie von ‚20‘ euro sprach (etc.)

Trotzdem - viel Erfolg und viele Grüße
Thomas Behnke

Dazu bin ich leider kein Experte, empfehle einen Anwalt zu nehmen.
Anwalt kostet beim ersten Gespräch nichts.
Erst wenn er Brief schreibt etc.
Viel Glück!