Hallo. Wir haben uns vor drei Monaten ca. ein Auto gekauft. Im Kaufvertrag steht „zur Teileverwertung“ da angeblich die Kopfdichtung kaputt wäre. Wie sich rausstellte war es nicht die Kopfdichtung sondern die Wasserpumpe. Das Auto ist Fahrbereit und wurde vom Vorbesitzer im Februar diesen Jahres NEU getüvt. Wir haben etwas Geld ins Auto gesteckt und mochten es nun Verkaufen, da es einwandfrei läuft. Der Vorbesitzer hatte uns den alten Brief ausgehändigt, was uns aber erst vor zwei Tagen auffiel, da wir das Auto anmelden wollten. Er sagte ausserdem das der Schein von der Zulassungsstelle eingezogen wurde (war ja auch früher so) die Zulassungsstelle sagt aber das er es einfach liegen ließ beim abmelden und sich nicht mehr gemeldet hat, daraufhin sei der Schein (den er rausgeruckt hat, mittlerweile) zu ihm geschickt worden und der NEUE brief zur Bank! So, was können wir tun? Durfte er das Auto überhaupt verkaufen? Was passiert mit dem Auto, wenn kein gültiger Brief vorhanden ist, bzw. der Vorbesitzer ihn nicht rausr7cken will? Ich mein, spielt es eine Rolle ob er zur Teileverwertung in den kv schreibt? Muss nicht trotzdem ein gültiger Brief da sein? Danke schonmal an euch.
Hallo
Wenn der Brief an die Bank des Verkäufers gegangen ist, gehört ihm dann das Auto überhaupt??? Falls nicht ist der Kaufvertrag ungültig da er nicht der Besitzer ist. Wenn es sein Auto ist und er den Brief nicht rausrückt, dann ist das definitiv ein Fall für den Rechtsanwalt, weil er damit einen Vertragsbruch begeht (beide Kfz- Briefe sowie der Kfz- Schein gehören zum Auto dazu und müssen bei Verkauf ausgehädigt werden). Dass er zur Teileverwertung reinschreibt spielt meiner Meinung nach überhaupt keine Rolle, schließlich kannst du mit deinem Auto machen was du willst (wenn du es nur zum Anzünden willst geht es ihn auch nix an ;D) Falls er weiter Probleme macht solltest du auf jeden Fall den Rat eines Anwalts einholen.
MfG
Danke für deine Antwort. Das hab ich mir so auch gedacht.
Vorgestern waren wir dort, also beim Vorbesitzer, und jetzt hieß es „er wäre auf der Zulassungsstelle gewesen und die müssten sich beraten ob das Auto einen NEUEN Brief bekommen würde“ ! Tz. Da stimmt auf jeden Fall etwas nicht. Werde mal den Anwalt aufsuchen.
Hallo,
als Eigentumsnachweis gilt der NEUE Fahrzeugbrief.
Der Verkäufer muss Ihn aushändigen.
Als Vorgehensweise würde ich vorschlagen:
Verkäufer kontaktieren und um Herausgabe des Briefes bitten.
Auch wenn noch eine Restfinanzierung auf dem Fahrzeug ist bekommt man den Brief von der Bank wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist. Die Finanzierung läuft dann weiter ohne die Sicherungsübereignung.
Wenn dies nichts nützt würde ich mir einen rechtlichen Beistand zuziehen.
Meistens nützt ein erstes Schreiben vom Anwalt an den Verkäufer bzw. an die Bank.
Aus meiner Sicht muss der Käufer den Brief rausrücken, wenn er aber noch bei der Bank liegt wird er diesen wohl nicht bekommen.
Rechtlich sollte der Kaufvertrag rückabgewickelt werden, aber ihr seid wohl einem Betrüger aufgesessen, der wohl auch kein Geld hat.
Über den Anwalt kann man drohen, wenn ihr aber keine Rechtsschutzversicherung habt, ist auch das vergebene Liebesmüh. Trotzdem würde ich es zur Anzeige bei der Polizei bringen, damit solchen Leuten das Handwerk gelegt wird.
MfG
Stefan