Verkäufer hat noch Schulden, ist aber verschollen

Hallo!
Mitte November habe ich eine Kühl-Gefrier-Kombi ersteigert. Sie wurde durch meinen Mann und einen Freund abgeholt und bar bezahlt. Die beiden hatte keine Ahnung von den Eigenschaften des Kühlschranks und überprüften ihn deshalb auch nicht. Zuhause stellte ich dann fest, dass das Gerät, abgesehen von der Größe, überhaupt nicht mit der Artikelbeschreibung übereinstimmt. Die Verkäuferin gab anschließend auch zu, den Text aus einer anderen Auktion mit optisch ähnlichem Kühlgerät kopiert zu haben und versprach, mir 76 Euro (nach zähen Verhandlungen) zurück zu überweisen. Da sie aber gerade am Umziehen war, sagte sie, das würde einige Zeit dauern. Das ist jetzt gut 6 Wochen her, und ich bekomme auch keine Antwort mehr auf Mails. Ihre letzte Mail am 22.11. kam aber schon vom neuen Wohnort aus (Adresse hab ich natürlich nicht und der Name ist nicht gerade selten…), der Online-Zugang funktionierte also zumindest mal. Ich befürchte, dass sie es sich in der Zwischenzeit vielleicht anders überlegt haben könnte, von wegen der Rückzahlung. Andererseits machte sie einen sehr netten, kooperativen und verbindlichen Einduck, damals. Versprach, „ihren Fehler auf jeden Fall wieder gut zu machen“, mittels eines Geschenks für die Kinder o.ä.
Bei eBay ist sie inzwischen nicht mehr registriert, was mich dann doch stutzig macht. Den Käuferschutz von eBay kann ich nicht beantragen, da das Gerät ja bar bezahlt wurde. Habt ihr nen Tipp, was ich sonst machen könnte?
Vielen Dank und viele Grüße
Ulla

Hallo Ulla,

ich will Dich ja nicht desillusionieren, aber m.M. nach kannst Du das Geld abschreiben.
Du hättest vor/während der Auktion Zeit und Gelegenheit gehabt, Dich nach dem Zustand des Kühlschrankes zu erkundigen.
Natürlich liegt eine Täuschung/arglistige Täuschung oder vielleicht sogar Betrug vor, wenn der gelieferte Artikel nicht der Beschreibung entspricht, aber Du hast ja auf eine KG-Kombi geboten und diese auch erhalten, so dass es jetzt um „Feinheiten“ geht.
Mir ist schon mal ähnliches passiert und da habe ich den Kasus der dortigen Staatsanwaltschaft übermittelt und der Verkäufer ist dann auch angezeigt und der PC beschlagnahmt worden - allerdings lag Betrug in mehreren Fällen vor.
E-bay zu kontaktieren und um Hilfe zu bitten ist so, wie bei Windstärke 12 an der Küste gegen den Wind ein Lied zu trällern - m.E. ist das denen völlig egal, Hauptsache, die haben ihre Provision.

Gruß, Jürgen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Ulla,

die VK hat ihr Gerät einfach mit einem anderen Foto und einem anderen Text eingestellt -> arglistige Täuschung. Über Ebay kannst Du nichts mehr machen, da sie mittlerweile nicht mehr angemeldet ist. Einen eingeschriebenen Brief mit Aufforderung zur Minderung des Kaufpreises kannst Du nicht schreiben, weil Du ihre neue Adresse nicht kennst. Und jetzt meldet sie sie nicht mal mehr per eMail. Das sieht für Dich äußerst schlecht aus!

Die einzige Möglichkeit, die mir noch einfällt, wäre: wenn ihr das Teil abgeholt habt, könnte es ja sein, daß es nicht zu weit von weuch weg war. Einfach nochmal hinfahren und Nachbarn nach der neuen Adresse fragen. Ansonsten kannst Du Dein Geld vergessen.
Du könntest trotzdem eine Mail an Ebay schreiben, auch wenn ich von denen ebenfalls keine Hilfe erwarte. Ebay sieht sich als Vermittler von Kaufverträgen und hat deshalb mit den jeweiligen Käufern und Verkäufern sowie mit Problemen zwischen diesen nichts zu tun.

Für die Zukunft würde ich Dir empfehlen, jedesmal, wenn Du etwas zum Abholen ersteigert hast, selbst mitzufahren. Oder denjenigen, die abholen, einen Ausdruck der Auktionsbeschreibung und des Fotos mitzugeben und ihnen sagen, daß sie das genau vergleichen und den VK ggf. zur Rede stellen sollen.

MfG
Julia

Hi Ulla,

wenn Ihr die alte Adresse und den Namen der Verkäuferin habt, dann geht doch zum Einwohnermeldeamt und fragt nach der neuen Adresse !

Gruß

Peter

Moien!

Bei manchen Postings kann man sich nur wundern ;o))

Natürlich hast du da den Käuferschutz von Ebay - unabhängig davon nob er JETZT noch dort angemeldet ist oder nicht! Natürlich ist es auch nicht gleich arglistige Täuschung, denn um sowas zu sagen fehlen die Hintergründe!

In diesem Sinne würde ich ihr ein Frist per Mail (bzw. an die letzte bekannte Adresse) senden mit der Aufforderung die Summe zu zahlen (auch wenn es nicht vertraglich geregelt ist habt ihr durch die mündliche (mailmässige) Vereinbarung einen Vertrag!!

Allerdings stimmt es in dem einem Sinne schon! Wenn sei sich daraufhin nicht meldet solltest du das Geld wirklich abschreiben, denn das „Hinterherlauen“ wird am Ende mehr Geld und vorallem Zeit und Nerven kosten! In diesem Falle würde ich „nur“ Strafanzeige erstatten und der Staatsanwaltschaft die Arbeit überlassen! Diese wird sogar manchmal bei „kleinen“ Beträgen tätig ;o))))

Gruß

Bernd