Mal angenommen ein Verkäufer verkauft Neuware lt. eigener Aussage schließt aber die Garantie und Gewährleistung aus.
Schreibt nicht im Angebot er sei Händler sondern Verschweigt das.
Liefert keine Rechnung mit.
Liefert Schrott, bietet aber nach Beschwerde per mail, man könne den gleichen Artikel nochmals erwerben (an Ebay vorbei) zum geminderten Preis.
Was kann man außer der Träne im Knopfloch (15Euro Warenwert) noch tun.
Denn für 15Euro lohnt die rennerei zum Anwalt nicht.
Liefert Schrott, bietet aber nach Beschwerde per mail, man
könne den gleichen Artikel nochmals erwerben (an Ebay vorbei)
zum geminderten Preis.
damit hast Du ein Druckmittel. Auf Geschäfte an Ebay vorbei ist Ebay nicht gut zu sprechen. Die Mail an Ebay weiterleiten verursacht ihm erheblichen Ärger. Laß ihm doch die Wahl, ob er das möchte.
melde ihm
a) beim Finanzamt wg. Steuerhinterziehung (geht auch anonym)
b) beim Gewerbeaufsichtsamt
c) bei der IHK
d) beim Verbraucherschutz (Abmahnung)
e) bei einem direkten Konkurrenten (Abmahnung)
f) …
Die Sache bzgl. eBay halte ich für aussichtslos. Der Kauf wurde abgeschlossen und jeder auf eBay kann seinen Käufern Folgegeschäfte außerhalb von eBay vorschlagen. Hierauf hat eBay absolut keine Handhabe!!! Nur laufende Aktionen dürfen nicht unterbrochen und dann außerhalb der Plattform abgewickelt werden. Oder glaubt ihr wirklich, dass die Quelle AG nun nichts mehr außerhalb eBay verkaufen darf???