Verkäufer ist mit dem Preis nicht zufrieden

hallo,

folgendes steht in der Artikelbeschreibung (nur das wichtigste steht hier:

Sie bieten auf Sitzplatzkarten
(Ich habe insgesamt 8!)
Das Angebot ist so eingestellt, daß der Preis jeweils für eine Karte gilt!!!
Nach Geldeingang werde ich die Karten versenden. Ich übernehme keine Gewährleistung, keine Rückgabe oder Umtausch -Privatverkauf-.

Bei Artikelmerkmale steht Anzahl der Tickest: 8

Die Auktion gewinne ich für 51€.

Die Artikelbeschreibung finde ich schon sehr verwirrend, aber ich ging davon aus, dass ich mir bis zu acht Karten jeweils für den Auktionspreis kaufen kann. Also: Für 2 karten 102€.

Die Verkäuferin schreibt mir aber in der email, dass sich mehr Geld erhofft hat und sie mir nur eine KArte verkauft, die anderen karten wird sie woanders verkaufen „um richtig Kasse zu machen“.

Bei Artikelmerkmal sthet ja Anzahl: acht. Eigntlich kann ich doch schon fast auf die acht Karten für insgesamt 51€ bestehen. Aber ich will ja nur mehr als eine Karte haben für dann jeweils 51€ mehr.

Wie ist das zu beurteilen? Was meint Ihr? Vielen Dank für Hilfe.

Gruß

Hi
wenn das Ebay sein soll, dann sollrtest DU 2 per Menü auswählen können, bereits bei Kauf. Wenn das nicht der Fall ist und nur in der Beschreibung was von acht Karten erwähnt wird, dann entspricht die Auktion nicht den Richtlinien und ebay würde sie sperren, schon allein wegen der verlorenen Gebühren und Provisionen.
A

ja das habe ich mir nachher auch so gedacht und was wäre dann mit meinem Kauf? Ungültig?

Würd man gleich wegen sowas gesperrt oder erst Abmahnung?

Ich habe ebay ja angeschrieben, alsowird es sich ja dann zeigen…

Danke erstmal für die Antwort.

Gruß

Hallo,

Vertrag ist Vertrag. Du hast nur auf eine Karte geboten und eine Karte hast du ersteigert.

Ich würde auf die zweite genau 51€ geben als Höchstgebot.

Auf das Ding mit „woanders richtig Kasse machen“ würd ich allerdings vorher ebendies auch praktizieren.

Also die Karte irgendwo sonst ergattern und mit einem munteren Pfeifen zusehen, wie der VK auf seinem Kram sitzenbleibt.

Falls nicht, den in meiner Blacklist an oberster Stelle plazieren.

Aber, um beim Thema zu bleiben, ein Anrecht auf einen nicht dezidiert von dir ersteigerten Artikel für den gleichen Preis hast du nicht.

Gruß

Annie

ja das habe ich mir nachher auch so gedacht und was wäre dann
mit meinem Kauf? Ungültig?

Hallo,

ein Verstoß gegen die Ebay AGB hat in der Regel keinerlei Auswirkung auf das Vertragsverhältnis.

Ebay AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ebay und dem Mitglied. Der Kaufvertrag tangiert das Verhaältnis der Mitgleider untereinander. Das sind zwei paar Schuhe.

Anderes Beispiel: Pornofilme dürfen über Ebay nicht gehandelt werden. Kickt Ebay die Auktion aber nicht und du ersteigerst den Schmuddelfilm, ist trotzdem ein gültiger Vertrag geschlossen.

Gruß

S.J.

Sie hat ja keine weiteren Autkionen…

Naja die Karten kriegt sie auf jeden Fall los, das Spiel ist ausverkauft und solche Karten dieser kategorie werden ca. 150€ für eine Karte verkauft.

Das wäre so ein guter Deal für mich gewesen :frowning:

Vielen Dank für Deine Antort :wink:

ja sowas haben die mir ebay auch gesagt, dass sie sich da nicht einmischen können in den kaufvertrag.

Ist eh abgeschlossen, ich habe Sie negativ bewertet und hoffe, dass sie abgemahnt wird für ihr verhalten.

Biele Grüße

Hi
Wenn die Auktion völlig unklar ist und Leute auf ne Fiktion bieten? Ich finde die sehr ungültig.
Da gehen uU 30 Gebote ein, und der VK würfelt dann wem er wieviele zum höchsten Gebot verkauft? Das ist kein Vertrag für mich.
A

Hallo,

Wenn die Auktion völlig unklar ist und Leute auf ne Fiktion
bieten? Ich finde die sehr ungültig.
Da gehen uU 30 Gebote ein, und der VK würfelt dann wem er
wieviele zum höchsten Gebot verkauft? Das ist kein Vertrag für
mich.

das habe ich ja auch nicht gesagt. Aber für das Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer ist das BGB und nicht die Ebay AGB anzuwenden. Und derartige Verträge haben auch vor dem BGB keinen Bestand, denn es handelt sich dabei um einen so genannten Dissens (http://dejure.org/gesetze/BGB/154.html bzw. http://de.wikipedia.org/wiki/Dissens)

Gruß

S.J.

ok…

hi
die vk hat auch nur 1 verkauft da die erwähnug von sieben anderen karten die sie besitz: entweder gegen die ebeay rules verstösst, wenn dadurch ein verkauf ausserhalb ebays beworben wurde, oder irrelevant und nicht bestandteil der auktion.

abgesehn davon dass ich auf so eine auktion nicht bieten würde: die reaktion der vk deutet daraufhin DASS sie vorhatte mit einer Auktion mehrere nicht in der Auktion enthaltene Karten zu verticken, so es sich gelohnt hätte :smile:

Also ein Betrugsversuch an Ebay, der mangels lohnenden Ergebnis abgebrochen worden ist…

A