Hallo!
Angenommen, man ersteigert sich in Ebay einen Artikel bei einer (vermeintlichen) natürlichen Person (welche sich später doch als gewerblich herausstellt).
Man bezahlt den Artikel und wartet auf Lieferung. Nach ca 2 Wochen wendet man sich erstmal an den Verkäufer, der dann bedauert, die Ware sei nicht auf Lager (also doch ein gewerblicher?) und man könne nicht liefern, man sollte sich doch gefälligst etwas anderes aus dem breiten Sortiment aussuchen, was ich haben möchte.
Der Kaufvertrag über die besagte (neue!) Sache ist geschlossen, und ein Interesse an Erfüllung besteht auch. Angenommen, man hat besagte Sache für einen sehr günstigen Preis von 15 EUR ersteigert (was wohl der wahre Grund ist, dass der Verkäufern nicht liefern WILL!). Zu dem Zeitpunkt, als sie Ersteigerung stattfand, gab es den selben Artikel für einen ähnlichen Preis, zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht mehr. Lediglich im Fachgeschäft kann man die Ware für den doppelten(!) Preis erwerben.
Ist es möglich, gegen den Verkäufer vorzugehen (Vertrauensschadensersatz o.ä., sodass er zu den bereits bezahlten 15 EUR die 15 EUR Diffenenz auch noch zahlen muss, weil ich auf Gültigkeit vertraut habe), oder kann er sich wegen Unmöglichkeit herausreden, sodass er lediglich den Kaufpreis zurückerstatten muss?
Muss man, falls man gegen ihn vorgeht, irgendwelche Fristen beachten oder Mahnungen schicken?
Vielen Dank!
Hallo Robert,
Mal abgesehen davon, dass 15,- € ein Betrag ist, für den sich kaum
irgendein Aufwand lohnt sieht die Sache IMHO so aus:
Wenn (wirklich) nicht erkennbar war, dass es sich bei dem Verkäufer
um einen gewerblichen handelt kann er sich mE nach nicht ohne
weiteres auf Unmöglichkeit berufen. Selbst wenn müsste man die
Differenz zum Kauf im Laden als Schadensersatz geltend machen können.
Ich würde deshalb auf Erfüllung des Vertrags pochen. Wo er das
herholt kann Dir ja egal sein. Etwas anderes musst Du eh´ nicht
nehmen, wenn Du nicht willst. Stresst der Verkäufer dann rum, gibt es
zwei Möglichkeiten: RA und klagen, wahlweise auf Erfüllung oder auf
Schadensersatz (Vertrauensschaden) oder mahnen, Frist setzen mit
Ablehnungsandrohung und anschliessend vom Vertrag zurücktreten, Kohle
rausverlangen. Das aber dann ganz sicher!
Gruß - Jaschiii
.
Muss man, falls man gegen ihn vorgeht, irgendwelche Fristen
beachten oder Mahnungen schicken?
Vielen Dank!
Es ist ein Vertrag zustande gekommen,
von dem Du Deinen Teil erfüllt hast.
Damit ist der Andere dran, seinen Teil
zu erfüllen.
Du kannst ihn auf Vertragserfüllung,
sprich auf die vereinbarte Lieferung
verklagen.
A b e r :
- ohne Anwalt wirst Du das nicht schaffen,
- an Sachen um Euro 30,- hat kein Anwalt Freude !
Kannst strafrechtlich noch Mal drüber nachdenken,
da die Ware „am Lager hätte sein müssen“. Egal ob
privat oder gewerblich.
Bei Untergang hätte er das Gebot streichen können.
Praktischer Rat :
Mach ihm Dampf untern Hintern, drohe mit
Strafanzeige und hoffe, dass er drauf
reinfällt…
Also, ich hab ihm jetzt geschrieben, dass ich auf Erfüllung des Vertrags bestehe und notfalls auch ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten werde. Hoffenlich hat er die Hosen voll…
Aber wie soll das ganze strafrechtlich relevant sein? Ich wüßte nicht, welcher Tatbestand da erfüllt sein sollte… Hehlerei? Betrug? So prunzdumm wie der Typ mirgegenüber rüberkommt, müsste der doch ohnehin schuldunfähig sein…
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Aber wie soll das ganze strafrechtlich relevant sein? Ich
wüßte nicht, welcher Tatbestand da erfüllt sein sollte…
Hehlerei? Betrug? So prunzdumm wie der Typ mirgegenüber
rüberkommt, müsste der doch ohnehin schuldunfähig sein…
Müsste m. E. (versuchter) gewerblicher Betrug sein.
Timi