Hallo!
Ich habe etwas für Selbstabholer verkauft (vor 2 Monaten). Der Käufer hat die Ware begutachtet vor der Mitnahme. Keine Beanstandungen seinerseits. 3 Tage später will er umtauschen, weil ein wichtiges Teil defekt war, das bei Abholung noch intakt war.
Ich habe einen Umtausch abgelehnt und darauf hingewiesen, dass dieser Schaden bei der Abholung doch bemerkt worden wäre. Der Schaden ist demnach erst entstanden, nachdem die Ware in seinen Besitz übergegangen ist.
Er wird dann beleidigend, droht mit einem Anwalt und jetzt, wo ich als Verkäufer nicht mehr negativ bewerten kann, drückt er mir auch noch meine erste negative Bewertung rein.
Ich kann nur noch positiv bewerten. Ist es zulässig zwar eine positive Bewertung abzugeben aber im Text vor dem Käufer zu warnen? Oder bekomme ich da Ärger?
Ganz nebenbei: Das neue Bewertungssystem bei Ebay ist absoluter Mist. Wer auf den Scheiss wohl gekommen ist. Zum Glück bin ich schon seit >5 Jahren bei Ebay und die besten Zeiten dieser Plattform sind schon vorbei. Deshalb macht mir das ganze nicht mehr soviel aus
Gruss
Hi
Ich kann nur noch positiv bewerten. Ist es zulässig zwar eine
positive Bewertung abzugeben aber im Text vor dem Käufer zu
warnen? Oder bekomme ich da Ärger?
Wäre es in dem Fall nicht besser gar nicht zu bewerten? Eine positive Bewertung verbessert das Mitgliederkonto und das ist ziemlich sicher auffälliger als ein Text bei der Bewertung.
Gruß
Edith
Hallo
auf der Seite wo man bewerten kann, ist jetzt neuerdings so ein Link, wo man Probleme mit der Auktion melden kann… also auch die Beleidigungen und so weiter… vielleicht versuchst du es mal da?
Liebe Grüße von Steffi (die das neue Bewertungssystem auch zum heulen findet… )
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Hallo,
mag jetzt vielleicht überzogen klingen, aber nachdem Ebay hier einseitig in das Marktgeschehen eingreift und Verkäufer benachteiligt würde ich den Vorfall einmal bei Ebay melden und dabei anmerken, dass man sowohl wegen des problematischen Verkaufs als auch wegen der unberechtigt schlechten Bewertung einen Rechtsanwalt hinzuzieht.
Entweder Ebay lässt das mit den Bewertungen ganz bleiben oder schafft gleiches Recht für alle. Ob eine gerichtliche Auseinandersetzung Sinn hat muss man im konkreten Einzelfall klären. Aber ich bin der Meinung, dass man sich sowas nicht gefallen lassen muss.
Viele Grüße
Bernhard
Hi
Zum
Glück bin ich schon seit >5 Jahren bei Ebay und die besten
Zeiten dieser Plattform sind schon vorbei. Deshalb macht mir
das ganze nicht mehr soviel aus
Die waren schon lange bevor du angefangen hast vorbei…
B.
Hallo!
Inwiefern ist eine fehlende Bewertung auffällig? Woran sieht man denn, dass eine Bewertung fehlt? Mir ist sowas noch nie aufgefallen…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Gemeldet hat das ganze schon der Käufer wegen „stark von der Beschreibung“ abweichenden Artikels". Ausser diesem Pflichtemailaustausch hat das aber zu nichts geführt. Ebay hält sich da leider total raus, weil die keine zahlenden Kunden verprellen wollen.
Hallo
auf der Seite wo man bewerten kann, ist jetzt neuerdings so
ein Link, wo man Probleme mit der Auktion melden kann… also
auch die Beleidigungen und so weiter… vielleicht versuchst
du es mal da?
Liebe Grüße von Steffi (die das neue Bewertungssystem auch zum
heulen findet… )
Hi
Einen Anwalt werd ich ganz sicher nicht einschalten (den Zeit und evtl. Kostenaufwand ists mir nicht wert). Mir ist Ebay inzwischen zu doof geworden. Ich weiche in Zukunft lieber auf Amazum was Bücher, DVDs etc angeht aus…und nutze vermehrt Hood.de
Gruss
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Hi
Antwort leider total off-topic
aber wann war denn die gute zeit vorbei?..1999?^^
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Hallo Peter,
Ich kann nur noch positiv bewerten. Ist es zulässig zwar eine
positive Bewertung abzugeben aber im Text vor dem Käufer zu
warnen? Oder bekomme ich da Ärger?
ich habe es schon gesehen, dass Verkäufer positiv bewerten und über den Käufer sich darin beschweren. Ich kenne keinen Ebay-Grundsatz, der dagegen sprechen würde. Daher würde ich das auch so machen.
Nebenbei: Eine negative Bewertung eines Käufer brachte und bringt doch nichts, da man als Verkäufer, diese nicht aussortieren kann und konnte, oder?
Sicher hast Du den Artikel privat verkauft und die Gewährleistung ausgeschlossen. Mängel darf man natürlich nicht verschweigen. Insofern hat der Käufer Pech gehabt, wenn der Artikel bei ihm kaputt gegangen ist. Dann ist auch seine Bewertung falsch. Ich hoffe, Ebay versteht das - gerade, wenn er auch noch die Ware abholt.
Gruss
Gruß zurück
Hi
Inwiefern ist eine fehlende Bewertung auffällig? Woran sieht
man denn, dass eine Bewertung fehlt? Mir ist sowas noch nie
aufgefallen…
Ich habe nicht geschrieben, daß eine fehlende Bewertung auffällig ist. Ich habe geschrieben, daß eine positive Bewertung erstmal das Punktekonto verbessert, egal was im Kommentar steht.
Der erste Blick fällt nunmal auf das Bewertungsprofil und wie im RL ist der erste Eindruck nicht unwichtig. Wenn da ein User mit 1000 Bewertungen und 99,9 % ist, lesen wahrscheinlich nicht sehr viele die Kommentare zu den Bewertungen. Selbst wenn sich dann 100 Positive mit negativen Kommentar (also eigentlich Negativen) im Profil verbergen, dürfte das nicht vielen auffallen.
Gruß
Edith
Hallo!
Gemeldet hat das ganze schon der Käufer wegen „stark von der
Beschreibung“ abweichenden Artikels". Ausser diesem
Pflichtemailaustausch hat das aber zu nichts geführt. Ebay
hält sich da leider total raus, weil die keine zahlenden
Kunden verprellen wollen.
Ebay lebt aber nicht von den sogenannten zahlenden Käufern, sondern von von den tatsächlich zahlenden (nämlich an Ebay) Verkäufern! Das scheint in Dreilinden ab und an mal vergessen zu werden…
ich würd dir raten, mal ne Mail an den Support zu schreiben… da hab ich meist innerhalb von 24 Stunden ne Antwort, die in Ausnahmefällen sogar hilft… *augenverdreh*
liebe Grüße
Steffi
Hi
Antwort leider total off-topic
aber wann war denn die gute zeit vorbei?..1999?^^
naja, 99 und 2000 waren noch gute Jahre 