Eine Anzeige bringt nichts, wird in der Regel eingestellt.
Möglich ist allerdings auch, dass es sich um einen ProfiSchuldner
handelt, und die Anzeige das Fass zum Überlaufen bringt.
Wenns einem die Sache wert ist, kann man natürlich mahnen und in Verzug setzen.
Danach kann man halt einen mahnbescheid schicken. Dagegen kann der
Schuldner aber Widerspruch einlegen.
Dann kann man halt klagen. Ob man sich das mit einem RA antut, muss
man selber wissen.
Ansonsten reicht man halt selber Klage ein. Braucht keine §§ auzuschreiben, sondern nur den Sachverhalt.
Wer einmal vor Geicht gewesen ist, mit einem geldsüchtigen Anwalt,
einem einfallsreichen Schuldner und einem Richter, der sich mehr an
den Gesichtern orientiert als an den Tatsachen, der tut sich das
kein zweites Mal an.
Bei solchen Streitwerten kanns aber auch schon mal sein, dass der Richter
davon nicht so begeistert ist.
Einmal habe ich erlebt. dass der Richter bei so einem Kleinkram gesagt hat: Sowas verhandele ich erst gar nicht. Da wollte einer
von seinem Zahnarzt 40 Euro haben.
Ob es sich lohnt, ist ja eine persönliche Frage. Finanziell kann es natürlich sein, dass man
auf den Kosten sitzen bleibt, wenns sich um einen Profischuldner handelt.
Ich habe mal einen kennengelernt, der hatte keine Meldeadresse,
Der hat 200 mal dieselbe Masche abgezogen. Haben die Behörden (Strassenverkehrsamt) lapidar
gesagt: Können wir nichts dran machen. Ich kann ihnen aber mal einen Geheimtip geben, der trägt morgesn immer die Zeitung aus.
Ich bin dann dahin, danach hat er mich angezeigt. Das ganze ist dann später eingestellt worden.
Muss halt jeder dann selber wissen, obs einem die Sache wert ist.
WEnn ich was bei ebay und sonst was bestelle privat, dann nur in geringer Höhe.
Und dann auch unter der Vorraussetzung,dass ich bei
Streitigkeiten die Sache vergessen. Dann mahne ich das ganze noch mal an, und dann hat sich die Sache.
Wegen einer Sache für 35 Euro mache ich mir die nicht die Nerven kaputt mit irgendwelchen Rechtsanwälten, Richtern und erfinderischen oder zahlungsunfähigen Schuldnern.
Kann jetzt sein, dass das ganze wieder gelöscht wird; weil praktische
Erfahrungen von Halbwissenden Nicht-Volljuristen zu gefährlich sind
für die Leute hier im Forum. Das einzige was wichtig ist, ist die
Anwendung von §§ durch volljuristische RA-Moderatoren; ohne jeglichen praktischen Bezug, versteht sich.
Abgesehen davon, weiss jeder, der sich mal ein bisschen mit Recht befasst hat, dass man jeden § wenden kann , wie man lustig ist.
Braucht man sich doch nur mal irgendein ellenlanges Urteil vom
Bundesverfassungsgericht anzuschauen. Wenn man 20 §§ 20 Seiten lang hin und hergewendet hat, glaubt doch kein Mensch, das da noch was sinnvolles bei raus kommt; außer einer gut bezahlten Beschäftigung für unsere Richter.