Verkäufer liefert nicht

Hallo,

Wie soll man in folgender, selbstverständlich rein hypothetischer, Situation vorgehen:
Verkäufer A verkauft, privat, einen Artikel an Käufer B. Über ein beliebiges Onlineauktionshaus.
A schickt jedoch nur einen Teil der Ware, verspricht, auch den Rest nachzusenden, reagiert aber anschließend nicht mehr. Weder auf Emails noch auf Briefe. Die restliche Ware kommt nie an.
Wenn jetzt der fehlende Teil der Ware etwa einen Wert von 35€ hat, würde es sich für Person B lohnen, rechtliche Schritte einzuleiten? Welche Optionen hätte Person B überhaupt? Anzeige? Abmahnung?
Es kann doch nicht sein, dass Person B entweder den Betrug hinnehmen muss oder mehr als das dreifache des Streitwerts an Anwälte zahlen muss, oder? Müsste Verkäufer A für Käufer B nach erfolgreicher Abwicklung den Anwalt zahlen?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten,
Erinnya

Das Problem ist wohl die Beweisbarkeit.

Guten Morgen!

Wenn jetzt der fehlende Teil der Ware etwa einen Wert von 35€
hat, würde es sich für Person B lohnen, rechtliche Schritte
einzuleiten?

Man weiß vorher ja nicht, ob sich die Person ins Ausland abgesetzt hat oder Profischuldner ist. Aber würde es sich lohnen, 35 Euro kampflos in den Wind zu schießen?

Welche Optionen hätte Person B überhaupt?
Anzeige?

Bringt zivilrechtlich nichts ein, könnte die Sache aber beschleunigen.

Abmahnung?

Welchen Verhaltens?

Es kann doch nicht sein, dass Person B entweder den Betrug
hinnehmen muss oder mehr als das dreifache des Streitwerts an
Anwälte zahlen muss, oder?

Richtig, das kann nicht sein. Weder muss man den Betrug hinnehmen noch so viel Geld für einen Anwalt zahlen. Der Faktor im Beispielfall ist 1,18457143.

Müsste Verkäufer A für Käufer B
nach erfolgreicher Abwicklung den Anwalt zahlen?

Selbstverständlich, und nicht nur dann.

Das Problem ist wohl die Beweisbarkeit.

Wer hätte denn Deiner Meinung nach ein Problem, was zu beweisen?

Bitte in die FAQ aufnehmen

Das Problem ist wohl die Beweisbarkeit.

Hallo,

endlich hat jemand die Universalantwort auf alle Rechtsfragen hier im Forum gefunden. Ich plädiere dafür, diese zumindest in die FAQ aufzunehmen, vielleicht sogar in die Vorschaltseite (damit sich viele Fragesteller das aufwendige Verfassen der Fragen im Vorwege ersparen), am besten diese Antwort automatisch nach Senden der Frage zu senden.

Im Ernst: Die Beweisbarkeit ist bei jedem Rechtsstreit eines der wesentlichsten Probleme. Mal mehr und mal weniger. In diesem Fall eher weniger.

Gruß

S.J.

Das kommt bei ebay oder sonst was häufig vor.
Der eine behauptet dies, der andere das.
Wer sich , ohne es vorher angesehen zu haben, bei ebay oder sonstwas
etwas kauft, trägt m.E.die volle Beweislast.
Sonst könnte ja jeder behaupten, das war aber kaputt, oder das war nicht drin.
Im obigen Fall konnte das eventuell gelingen. Nur fragt sich, ob
sich das für 35 Euro lohnt.
Man müßte sich ja erstmal eine auskunft holen, ob der Schuldner noch
zahlungsfähig ist. Die kostet ja auch schon um die 20 Euro.
Dann kann es immer noch sein, dass der Schuldner später Insolvent wird.
Will man jetzt für 15 Euro zum RA rennen?
Oder will man das ganze selber ans Gericht schreiben? Zeit ist Geld.
Darüber hinaus freuen sich viele Richter nicht gerade darüber, wenn sie
irgendwelche ebay oder sonstwas Streitigkeiten für 30 Euro auf den Tisch bekommen.

Wer sich , ohne es vorher angesehen zu haben, bei ebay oder
sonstwas
etwas kauft, trägt m.E.die volle Beweislast.

D. E. schon, aber nicht im deutschen Recht. Leider willst bzw. kannst Du meine Nachfrage ja nicht beantworten, aber es ist immer noch so, dass der, der Erfüllung einwendet, diese auch beweisen muss.

Man müßte sich ja erstmal eine auskunft holen, ob der
Schuldner noch
zahlungsfähig ist. Die kostet ja auch schon um die 20 Euro.

Aha?

Dann kann es immer noch sein, dass der Schuldner später
Insolvent wird.

Ja, kann alles sein. Deswegen schenken wir den Betrügern lieber unser Geld.

Will man jetzt für 15 Euro zum RA rennen?

Heutzutage gibt’s auch Anwälte, denen man kurz was mailen kann. Da muss man nicht immer hin, und schon gar nicht rennen.

Darüber hinaus freuen sich viele Richter nicht gerade darüber,
wenn sie
irgendwelche ebay oder sonstwas Streitigkeiten für 30 Euro auf
den Tisch bekommen.

Denen ist der Streitwert völlig egal. Und außerdem: Es gibt auch Fließbandarbeiter, die sich nicht immer über die Sachen freuen, die da angefahren kommen. Wen kümmert das denn?

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Autsch

Das kommt bei ebay oder sonst was häufig vor.
Der eine behauptet dies, der andere das.

Das kommt nicht nur bei Ebay häufig vor sondern ist die Standardsituation bei fast jedem Rechtsstreit. Wäre man sich einig, würde man sich ja nicht streiten.

Wer sich , ohne es vorher angesehen zu haben, bei ebay oder
sonstwas
etwas kauft, trägt m.E.die volle Beweislast.

Für was? M.E. gilt hier BGB und die ZPO. Bei Ebay, wie auch bei sonstigen Verträgen. Oder gibt es ein spezielles Ebay Recht?

Sonst könnte ja jeder behaupten, das war aber kaputt, oder das
war nicht drin.

Das kann er natürlich behaupten. Und im Regelfall muss der Verkäufer beweisen, dass die Sache komplett und mangelfrei war.

Im obigen Fall konnte das eventuell gelingen. Nur fragt sich,
ob
sich das für 35 Euro lohnt.

Im obigen Fall geht es gar nicht darum. Zudem: Lässt Du Dich gerne um 35 Euro bescheißen?

Man müßte sich ja erstmal eine auskunft holen, ob der
Schuldner noch
zahlungsfähig ist. Die kostet ja auch schon um die 20 Euro.

Aha. Wo gibt es denn so eine Auskunft?

Dann kann es immer noch sein, dass der Schuldner später
Insolvent wird.

Ja und? Das kann passieren. Das kann aber auch passieren, wenn es um 1.000.000 Euro geht.

Will man jetzt für 15 Euro zum RA rennen?
Oder will man das ganze selber ans Gericht schreiben? Zeit ist
Geld.

Schon Mal was vom Mahnbescheid gehört? Kann online beantragt werden und dauert wenige Minuten.

Darüber hinaus freuen sich viele Richter nicht gerade darüber,
wenn sie
irgendwelche ebay oder sonstwas Streitigkeiten für 30 Euro auf
den Tisch bekommen.

Mag sein. Es geht aber nicht darum, worüber sich ein Richter freut. Was willst Du damit also sagen?

Wenn Du keine Ahnung von der Materie hast und somit hier nur Halbwissen verbreiten kannst, lass es lieber.

Gruß

S.J.

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Mit Halbwissen hat das nichts zu tun. Das sind halt praktische Erfahrungen; im Gegensatz zu den Auskünften von einigen RA hier
im Board, man braucht nur zum RA zu laufen, und könnte dann
problemlos und risikolos seine Ansprüche durchsetzen.

Mit Halbwissen hat das nichts zu tun.

Doch.

Erfahrungen; im Gegensatz zu den Auskünften von einigen RA
hier
im Board, man braucht nur zum RA zu laufen, und könnte dann
problemlos und risikolos seine Ansprüche durchsetzen.

Zeig mir einen Beitrag, in dem das o.g. geschrieben wurde.

Schreibst Du auch noch was zu den etlichen anderen Punkten oder hast Du eingesehen, dass das Unsinn war, was Du da verfasst hast?

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Schon der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass man wegen einer
strittigen ebay oder sonstwas Geschichte von 35 Euro nicht zu einem
RA läuft; oder einen Mahnbescheid von mindstens 25 Euro erläßt, bei
einem eventuell zahlunsungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Gegner.

Darüber solte man sich im klaren sein, dass Recht haben und Recht bekommen zwei paar verschiedene Schuhe sind:
„In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.“ So der Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger. Karlsruhe. In einem Beitrag in der „Deutschen Richterzeitung“, 9/1982, S. 325 (vgl. [url]http://www.beschwerdezentrum.org/_aktuell/2002kw08.h…).

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Schon der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass man wegen
einer
strittigen ebay oder sonstwas Geschichte von 35 Euro nicht zu
einem
RA läuft; oder einen Mahnbescheid von mindstens 25 Euro
erläßt, bei
einem eventuell zahlunsungsunfähigen oder zahlungsunwilligen
Gegner.

Du meinst also, dass mir, der ich anderer Meinung bin, der gesunde Menschenverstand fehlt? Und du weißt, ab welchem Streitwert sich ein Rechtsstreit lohnt? Wo liegt denn da die Grenze, und wieso gerade dort? Und gilt das in jedem Fall, oder hängt es auch vom persönlichen Einkommen ab? Oder soll man sich grundsätzlich nicht betrügen lassen, oder was genau ist da deine Meinung?

Darüber solte man sich im klaren sein, dass Recht haben und
Recht bekommen zwei paar verschiedene Schuhe sind:
„In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen,
ebenso gut würfeln.“ So der Bundesverfassungsrichter a.D.
Prof. Willi Geiger. Karlsruhe. In einem Beitrag in der
„Deutschen Richterzeitung“, 9/1982, S. 325 (vgl.
[url]http://www.beschwerdezentrum.org/_aktuell/2002kw08.h…).

Dieses gern bemühte Zitat kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Rechtslage in diesem Fall hier ganz eindeutig sein wird. Natürlich ist eine ordentliche Prognose über den Ausgang des Prozesses möglich.

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Beweisbarkeit
Erstmal danke für die Antworten,

In diesem, natürlich rein fiktiven Fall, ist die Beweisbarkeit kein Problem. Der Verkäufer hätte in seiner letzten Nachricht selber eingestanden, den Teil der Ware „vergessen“ zu haben. Erst danach wäre Schweigen im Walde.
Ebay hat in den Verkäuferrichtlinien drin stehen, dass ein Verkäufer verpflichtet ist, sicherzustellen, ob die Ware beim Kunden angekommen ist. D.h. allein das stumme Verhalten des Verkäufers A wäre also schon zumindest von Ebay aus nicht in Ordnung.

Wenn Verkäufer A die Ware geschickt hätte, hätte er ja vermutlich auch die Mail an Käufer B geschickt, in der steht „Paket abgeschickt“. Und es dürfte auch bei der Post nachvollziehbar sein, denke ich. D.h. eine ausreichende Beweisbarkeit ist schon da.

Ob Verkäufer A in diesem Beispiel ein Profi-Schuldner ist, das kann man natürlich nicht wissen. Dürfen Schuldner einfach betrügen?
Auch ob Verkäufer A umgezogen ist oder so, ist in diesem Beispiel nicht bekannt.

Eine Anzeige bringt nichts, wird in der Regel eingestellt.
Möglich ist allerdings auch, dass es sich um einen ProfiSchuldner
handelt, und die Anzeige das Fass zum Überlaufen bringt.

Wenns einem die Sache wert ist, kann man natürlich mahnen und in Verzug setzen.

Danach kann man halt einen mahnbescheid schicken. Dagegen kann der
Schuldner aber Widerspruch einlegen.

Dann kann man halt klagen. Ob man sich das mit einem RA antut, muss
man selber wissen.
Ansonsten reicht man halt selber Klage ein. Braucht keine §§ auzuschreiben, sondern nur den Sachverhalt.

Wer einmal vor Geicht gewesen ist, mit einem geldsüchtigen Anwalt,
einem einfallsreichen Schuldner und einem Richter, der sich mehr an
den Gesichtern orientiert als an den Tatsachen, der tut sich das
kein zweites Mal an.

Bei solchen Streitwerten kanns aber auch schon mal sein, dass der Richter
davon nicht so begeistert ist.
Einmal habe ich erlebt. dass der Richter bei so einem Kleinkram gesagt hat: Sowas verhandele ich erst gar nicht. Da wollte einer
von seinem Zahnarzt 40 Euro haben.

Ob es sich lohnt, ist ja eine persönliche Frage. Finanziell kann es natürlich sein, dass man
auf den Kosten sitzen bleibt, wenns sich um einen Profischuldner handelt.

Ich habe mal einen kennengelernt, der hatte keine Meldeadresse,
Der hat 200 mal dieselbe Masche abgezogen. Haben die Behörden (Strassenverkehrsamt) lapidar
gesagt: Können wir nichts dran machen. Ich kann ihnen aber mal einen Geheimtip geben, der trägt morgesn immer die Zeitung aus.
Ich bin dann dahin, danach hat er mich angezeigt. Das ganze ist dann später eingestellt worden.

Muss halt jeder dann selber wissen, obs einem die Sache wert ist.

WEnn ich was bei ebay und sonst was bestelle privat, dann nur in geringer Höhe.
Und dann auch unter der Vorraussetzung,dass ich bei
Streitigkeiten die Sache vergessen. Dann mahne ich das ganze noch mal an, und dann hat sich die Sache.
Wegen einer Sache für 35 Euro mache ich mir die nicht die Nerven kaputt mit irgendwelchen Rechtsanwälten, Richtern und erfinderischen oder zahlungsunfähigen Schuldnern.

Kann jetzt sein, dass das ganze wieder gelöscht wird; weil praktische
Erfahrungen von Halbwissenden Nicht-Volljuristen zu gefährlich sind
für die Leute hier im Forum. Das einzige was wichtig ist, ist die
Anwendung von §§ durch volljuristische RA-Moderatoren; ohne jeglichen praktischen Bezug, versteht sich.

Abgesehen davon, weiss jeder, der sich mal ein bisschen mit Recht befasst hat, dass man jeden § wenden kann , wie man lustig ist.

Braucht man sich doch nur mal irgendein ellenlanges Urteil vom
Bundesverfassungsgericht anzuschauen. Wenn man 20 §§ 20 Seiten lang hin und hergewendet hat, glaubt doch kein Mensch, das da noch was sinnvolles bei raus kommt; außer einer gut bezahlten Beschäftigung für unsere Richter.

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Ich soll hier zum x-wiederholten Male die (Rechts-)Fragen der
Rechtsanwälte Moderatoren ksotenlos beantworten.
Köstlich dieses Forum.

Aber wenn der Moderator exnunc ganz großen Blödsinn erzählt (siehe u.a.
Prokura, Innen und Aussenverhältnis) dann trauen sich die
Rechtsanwälte Moderatoren nicht aus ihrem Pappkarton.
Großes Kino. Danke.

Kann den mal einer abschalten?
Hallo,

Wer einmal vor Geicht gewesen ist, mit einem geldsüchtigen
Anwalt,
einem einfallsreichen Schuldner und einem Richter, der sich
mehr an
den Gesichtern orientiert als an den Tatsachen, der tut sich
das
kein zweites Mal an.

Kann jetzt sein, dass das ganze wieder gelöscht wird; weil
praktische
Erfahrungen von Halbwissenden Nicht-Volljuristen zu gefährlich
sind
für die Leute hier im Forum. Das einzige was wichtig ist, ist
die
Anwendung von §§ durch volljuristische RA-Moderatoren; ohne
jeglichen praktischen Bezug, versteht sich.

Abgesehen davon, weiss jeder, der sich mal ein bisschen mit
Recht befasst hat, dass man jeden § wenden kann , wie man
lustig ist.

kannst Du Dein Geschwafel bitte mal in ein anderes Brett verlegen?

Die Leute wollen hier rechtliche Einschätzungen der Sachverhalte und nicht Verschwörungstheorien über das deutsche Rechtssystem und anderen Unsinn hören. Offensichtlich wurdest Du ja bereits von MOD Seite darauf hingewiesen, machst aber trotzdem unbeirrt weiter.

S.J.

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Wenn die Leute eine Rechtsberatung haben wollen, müssen sie
zum Rechtsanwalt.

Wenn sie eine unabhängige Einschätzung der Situation haben möchten,
müssen sie auch unabhängige Experten fragen.

Und vor allen Dingen, deinen Rat können die Leute gut gebrauchen,
man brauche bloß einem Mahnbescheid auzustellen und alles wird gut.

Und den Rat, für 35 Euro unbedingt zum Rechtsanwalt zu laufen, da
könne in dem Fall nichts passieren; einen solchen Rat können
nur Rechtsanwälte erteilen. Oder eine Mutter, die einen Sohn zum
Rechstsanwalt hat:
„Hilf deinem Rechtsanwalt ruinier dich selber“.

Wenn sie eine unabhängige Einschätzung der Situation haben
möchten,
müssen sie auch unabhängige Experten fragen.

Ja!!! Genau!!! Experten!!! Leute mit ein bisschen Ahnung!!! Keine ahnungslosen Laberer!!!

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Ach ne,
wie schon gesagt, wo bleiben denn die angeblichen Experten,
wenn der Moderator exnunc mal wieder ganz großen Blödsinn erzählt
(siehe u.a. Prokura,Innen-und Aussenverhältniss).
Dann haben die RA Moderatoren keine Zeit und Lust aus ihrem
Pappkarton zu klettern .
Großes Kino. Danke.

Und wenn man hier als ahnungsloser Laberer hingestellt wird,
kann sich jeder selber seine Gedanken machen.
Ein Forum zeichnet sich dadurch aus, dass man auch kritischen
Menschen, die Gelegenheit gibt sich zu äußern; und vor allen
Dingen eine Sache von mehreren Seiten durchleuchtet wird.

Ein einseitig durch Ra-Moderatoren gesteuertes Rechstforum,
da kann man wirklich darauf verzichten.

Und wenn man hier als ahnungsloser Laberer hingestellt wird,
kann sich jeder selber seine Gedanken machen.

Ich bin sicher, dass das bei den meisten Usern geschieht. Deswegen bin ich ja auch so gelassen.

Ein Forum zeichnet sich dadurch aus, dass man auch kritischen
Menschen, die Gelegenheit gibt sich zu äußern; und vor allen
Dingen eine Sache von mehreren Seiten durchleuchtet wird.

Ja, aber wenn man sich über ein bestimmtes Fachgebiet unterhält, dann gibt es halt nicht nur „auf Linie“ und „kritisch“, sondern auch „völlig neben der Sache“. Und das wollen wir hier nicht haben.

Ein einseitig durch Ra-Moderatoren gesteuertes Rechstforum,
da kann man wirklich darauf verzichten.

Puh, das ging am Ende ja doch noch ziemlich schnell. Also dann, Troll, tschüss!

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