Verkäufer liefert nicht - Geld weg - Anzeige?

Hallo,
angenommen, Person VvD verpasst das Ende der Auktion, merkt aber, dass keiner den Artikel ersteigert hat (ein Kleid) und meldet sich bei der Verkäuferin (VvD hat die E-Mail-Adresse der Verkäuferin weil sie vorher schon Kontakt bzgl Details zum Kleid hatten).
VvD bietet für das Kleid den Startpreis der Auktion, Verkäuferin ist einverstanden, räumt sogar Versandrabatt ein da sie ja nun keine eBay-Provision bezahlen muss.
Ach ja, VvD ist aus Österreich, Käuferin aus Deutschland.
Geld wurde Mitte Dezember 2010 überwiesen und seitdem kam auch nichts mehr von der Verkäuferin. Meine E-Mails werden nicht beantwortet.
Hat VvD eine Chance ihr Geld wiederzusehen?
Bringt ihr eine Anzeige was?
VvD möchte auch andere Käufer warnen - wie ist das möglich?
Vielen Dank schonmal im Voraus!
LG
Viola

Hallo Viola,

ein Verkauf außerhalb der Auktion, wenn ich das richtig sehe?

Das Bürgerliche Gesetzbuch in Deutschland sieht dem in Österreich ziemlich ähnlich. Da es sich in Ihrem Fall sogar um einen sehr klassischen Fall des Kaufrechts hat, kann man die Deutschen Regelungen des Kaufrechts analog zu den Österreichischen sehen.

Die Verkäuferin hat das Kleid herauszurücken - bzw. das Geld, wenn sie nicht daran interessiert ist, das Kleid zu veräußern.

Sie müssen ihr nun eine Frist setzen, bis zu dessen ablauf das Rechtsgeschäft (Kauf eines Kleides) abgewickelt sein muss. Das Problem ist nur: Deutsche wie Österreichische Gerichte erkennen solcherlei Emails nicht an. Diese Fristsetzung muss schriftlich, also auf Papier erfolgen. Wenn Sie die Adresse der Verkäuferin in Österreich nicht kennen, wird das ein Problem.
Und ich denke nicht, dass man Ebay hinzuziehen kann, da dieser Verkauf letzten Endes ohne Ebay stattgefunden hat - zwar wurde der Kontakt darüber aufgebaut, nur ist eben der Kaufvertrag selbst nicht auf Ebay zu stande gekommen. Und darauf kommt es leider an, um Ebay im Zweifel dazu zu bringen, die persönlichen Daten heraus zu geben.

Zivilrechtlich gibt es für Sie leider also keine großartigen Angriffsflächen.
Es bleibt also tatsächlich nur der Gang zur Polizei. Hier in Deutschland natürlich. Durch die EU und insbesondere durch das Schengener Abkommen wird das Verfahren wahrscheinlich an die Polizei in Österreich weiter gegeben. Aufpassen bitte auf das Wort „wahrscheinlich“! Es gibt tatsächlich die Meinung bei der Polizei, dass es bei bestimmten Delikten nicht „lohnt“, ein solches Bürokratisches Verfahren in Gang zu setzen.

Andere Käufer warnen? Auch das ist schwierig. Man kann Sie im Zweifel wegen Rufmord belangen. Und auf Ebay eine schlechte Bewertung reinwürgen geht ja auch nicht, weil die Auktion als solche kein Ergebnis hervor gebracht hat. Man kann Ebay, also der Hotline diesen Fall schildern - allerdings ist der so genannte „Kundenservice“ (dass ich hier nicht lache, ist noch alles) berüchtigt dafür, dass er sich wahlweise hinter den AGB, dem geltenden Recht oder dem Datenschutz verschanzt, um selbst keinen Ärger zu riskieren.

Es tut mir sehr Leid, Ihnen nichts erfreulicheres mitteilen zu können, Viola.
Ein Zyniker würde jetzt sagen: Sehen Sie es als Lehrgeld und Warnung, zukünftig nur noch Waren innerhalb eines Rechtsraums zu beziehen. Dass Ihnen eine Menge Geld verloren gegangen ist, würde der Zyniker schulterzuckend zur Kenntnis nehmen. Aber ich bin keiner. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Glück bei der Suche nach den eierklauenden Schluchtenscheißern :wink:

Viele Grüße,

Benedikt